Geschlossene Fonds sollen anderen Anlageprodukten bei der Finanzaufsicht gleichgestellt werden, verlangt die Bundestagsfraktion der Grünen. Sie unterbreitete dem Deutschen Bundestag zu diesem Zweck am Donnerstag dieser Woche einen Antrag, der eine laufende Kontrolle von Finanzdienstleistern auf dem „grauen Kapitalmarkt“ fordert. Die uneinheitliche Regulierung führe sonst zu einem unterschiedlichen Schutzniveau für die Bürger, befürchten die Grünen.Die Grünen-Fraktion kritisiert in ihrem Antrag, dass der graue Kapitalmarkt (nicht-institutioneller Anlagemarkt für Selbstanleger) mit geschlossenen Fonds und „Fantasieprodukten“ wie Bankgarantiegeschäften und Depositendarlehen bei allen Regulierungsvorhaben für den Kapitalmarkt unangetastet geblieben sei. Dies habe zu einer Spaltung des Kapitalmarktes geführt, die überwunden werden müsse.
Die eigentliche Kritik der Grünen richtet sich in erster Linie gegen Finanzdienstleister in Form von Strukturvertrieben. Im Antrag wird sogar explizit darauf hingewiesen, dass nicht jede Kapitalsammelstelle (Fonds), die wegen ihrer Rechtsform als Personengesellschaft dem grauen Kapitalmarkt zuzurechnen wäre, auf betrügerische Übervorteilung der Anleger ausgerichtet sei. Im Gegenteil, ein geschlossener Fonds könne eine sinnvolle und kostengünstige Finanzierungsform für bestimmte Projekte sein sowie eine geeignete Anlage darstellen.
Die Anzahl unseriöser Anbieter sei nach Meinung der Grünen gleichwohl nach wie vor hoch. Geschlossene Fonds, die sich zum gängigen Anlageprodukt entwickelt hätten, seien bereits für eine Million Anleger zum Desaster geworden. Die Fraktion der Grünen spricht in ihrem Antrag von bis zu 30 Milliarden Euro, die am grauen Kapitalmarkt versickert seien. Trauriger Höhepunkt sei die Insolvenz der „Göttinger Gruppe“ gewesen, bei der eine Milliarde Euro Anlegergelder verloren gegangen seien.
(Deutscher Bundestag/ml)