Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben dem Deutschen Bundestag einen Antrag vorgelegt, der Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen verhindern soll, in der Praxis aber vor allem auf einen zusätzlichen Bürokratieaufwand für Unternehmen hinauslaufen dürfte. Die grünen Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung, zu prüfen, inwieweit die bisherigen Berichtspflichten von Unternehmen um die Einhaltung von Menschenrechtsstandards ergänzt werden können.Die Fraktion der Grünen drängt außerdem darauf, Menschenrechtskriterien noch mehr als bisher bei der Vergabe von Exportkrediten, ungebundenen Finanzkrediten sowie Investitionsgarantien zu berücksichtigen. Zudem sei zu prüfen, inwieweit Menschenrechtsrisikoanalysen als Voraussetzung für die Vergabe möglich sein könnten. In bilaterale Investitionsverträge sollen Menschenrechtsklauseln ebenfalls aufgenommen werden, fordern die Grünen.
(Deutscher Bundestag/ml)