Der Bundesrat hat Ende letzter Woche eine Neufassung der Verordnung über Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) beschlossen. Diese sieht vor, dass die Honorarfestsetzung mit Hilfe des sogenannten Baukostenberechnungsmodells von den tatsächlichen Baukosten abgekoppelt wird. Grundlage für die Honorarfestsetzung sind zukünftig die Baukosten, die aufgrund der Entwurfsplanung berechnet wurden. Ein Bonus-Malus-System schafft ergänzend dazu Anreize zum kostengünstigen und qualitätsbewussten Planen und Bauen.Die staatlichen Honorarvorgaben beschränken sich nur noch auf die Planung. Beratungsleistungen können ebenso wie bei den rechtsberatenden Berufen und wie bei sonstigen gutachterlichen Leistungen im Wirtschaftsleben frei vereinbart werden.
Der künftige Wegfall verbindlicher Stundensätze bringe darüber hinaus mehr Vertragsfreiheit und bessere Anreize für wirtschaftlich vernünftiges Kalkulieren, lobt das Bundeswirtschaftsministerium. Hierbei sei jedoch sicher gestellt, dass frei vereinbarte Stundensätze die Mindestsätze der Honorarordnung nicht unterschreiten dürfen.
Um den Vorgaben der europäischen Dienstleistungsrichtlinie zu genügen, wird der HOAI-Anwendungsbereich auf Büros mit Sitz in Deutschland beschränkt. Im Übrigen bleibt es bei den bisherigen Höchstsätzen (Tafelendwerten), unter anderem 25,56 Mio. Euro im Hochbau. Die fast 14 Jahre unverändert gebliebenen Tafelwerte wurden durchgängig um 10 % angehoben.
(BMWi/ml)