Wer Immobilien als Anlageobjekte besitzt, refinanziert diese fast immer über Vermietung. Weil ein Auszug aber für private wie für gewerbliche Mieter mit hohen Kosten verbunden ist, hat der Gesetzgeber vor einer Mietkündigung hohe Hürden errichtet. Deshalb gilt: Lieber vor dem Mietabschluss prüfen, ob der Mieter zuverlässig zahlen kann oder ein zu hohes Mietausfallrisiko besteht. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat vor kurzem im Internet auf das berechtigte Interesse von privaten Vermietern zu wirksamen Prüfmechanismen beim Abschluss von Mietverträgen hingewiesen.„Der Vermieter sollte sich zu seinem eigenen Schutz bei der Schufa nach dem Mieter erkundigen“, so der Rat der Ministerin. Nicht immer muss aber der Vermieter als erster aktiv werden. Die Schufa bietet potenziellen Mietern an, eine spezielle Schufa-Auskunft anfertigen zu lassen, die sie ihrem künftigen Vermieter vorlegen können. Vorteil: Sie erhalten eine speziell auf ein Mietverhältnis zugeschnittene Auskunft.
Seit der Einführung Anfang 2007 wurde diese Verbraucherauskunft laut Schufa bereits eine dreiviertel Million mal genutzt. Die Mietinteressenten erhalten ihre Verbraucherauskunft über das Internetportal www.meineschufa.de oder in einer der 14 bundesweiten Verbraucherservicestellen der Auskunftei. Eine Verbraucherauskunft kostet 3,90 Euro für registrierte Nutzer des Internetportals bzw. 7,80 Euro über die anderen Zugangswege. Eine Registrierung auf dem Internetportal kostet 15,60 Euro und gilt zeitlich unbefristet.
Vermieter können auf diese Möglichkeit schon vor einer Mietverhandlung oder sogar in ihren Anzeigen daraus hinweisen und sich so eigene Anfragen ersparen. Der Vorteil für beide Parteien: Es geht weniger Zeit bis zum Vertragsabschluss verloren. Der Mieter kann schneller einziehen und der Vermieter erhält früher die erste Miete.
(Schufa/ml)