Das von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgeschlagene Gesetz zur Stärkung der Rechte der Anleger und zur Neufassung des Schuldverschreibungsrechts passierte heute auch den Deutschen Bundesrat und kann demnächst in Kraft treten. Ein Antrag Bayerns auf Anrufung des Vermittlungsausschusses wurde abgelehnt. Details des neuen Gesetzes können unserer Nachrichtenmeldung vom 6. Juli entnommen werden. (Deutscher Bundestag/ml)