Für den sogenannten „Grauen Kapitalmarkt“ sollen Regeln zum besseren Schutz der Anleger eingeführt werden. Darin waren sich alle Sachverständigen in einer Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags am Mittwoch einig. Anlass war ein Antrag der grünen Bundestagsfraktion den Grauen Kapitalmarkt durch ein einheitliches Anlegerschutzniveau zu „überwinden“. Die grünen Politiker kritisieren, dieser Markt mit geschlossenen Fonds und Fantasieprodukten wie Bankgarantiegeschäften und Depositendarlehen sei bei allen Regulierungsvorhaben zur besseren Kontrolle des Kapitalmarktes unangetastet geblieben.Dem pflichtete in der Anhörung der Rechtsexperte RA Peter Mattil bei. Nach Meinung des Anwalts, der geschädigte Anleger vertritt, sei der Graue Kapitalmarkt für den Anleger viel gefährlicher als der Wertpapiermarkt. Anteile an geschlossenen Fonds würden im Immobilien-, Medien- und Energiebereich verkauft. Hinzu kämen Genussrechte und stille Beteiligungen, die als „sichere Kapitalanlage“ und Ergänzung der Altersvorsorge angeboten würden.
Mattil wies darauf hin, dass Anlegern nicht nur der Totalverlust ihrer Gelder drohen könne. In solch einem Fall könnten sie in der Regel sogar verklagt werden. Beim Einstieg in eine „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ hafte der Anleger sogar mit seinem gesamten Vermögen. Die Berater, die diese Produkte anbieten, wüssten in der Regel gar nicht, welche Risiken für die Kunden damit verbunden seien. Mattil forderte wie andere Sachverständige eine Ausbildung und Prüfung der Berater, die zudem eine Erlaubnis für ihre Tätigkeit haben müssten. Die Produkte des Grauen Kapitalmarktes müssten in den Anwendungsbereich des Kreditwesengesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes einbezogen werden.
Auch nach Ansicht von Professor Hans-Peter Schwintowski (Humboldt-Universität Berlin) sollten Anteile an geschlossenen Fonds in den Anwendungsbereich dieser Gesetze fallen, denn aus Sicht des Anlegers seien Information, Beratung und Dokumentation gerade bei Anteilen an geschlossenen Fonds von essenzieller Bedeutung.
Ein Vertreter der BaFin erklärte, eine inhaltliche Prüfung der auf dem Grauen Markt angebotenen Produkte durch seine Behörde sei unter den gegenwärtigen rechtlichen und personellen Bedingungen nicht leistbar. Professor Christoph Kaserer von der Technischen Universität München sprach sich für die Einführung einer obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung bei Finanzmaklern aus. Kaserer äußerte aber Zweifel daran, dass eine Ausweitung des Aufgabenkreises der BaFin zu einem verbesserten Anlegerschutz führen würde. Die Deutsche Bundesbank forderte, die Anleger müssten etwaige Haftungsansprüche gegenüber Anbietern und Beratern auch durchsetzen können.
(Deutscher Bundestag/ml)