Am 1. August dieses Jahres wird die „Ausbildereignungsverordnung“ (AEVO) in novellierter Form wieder in Kraft treten. Der Rahmenplan mit den Änderungen wurde in einer Sitzung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) Ende Juni verabschiedet. Sein Ziel ist die Sicherung von bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards bei der Durchführung von Lehrgängen zum Erwerb der Ausbildereignung. An der Gestaltung des neuen Rahmenplans waren Sachverständige von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen beteiligt.Veränderte und vermehrte Aufgaben an die Ausbildung – bedingt durch kürzere Innovationszyklen, neue Formen der Arbeitsorganisation, eine stärkere Ausrichtung auf Arbeits- und Geschäftsprozesse sowie demografische Veränderungen – machten es nach Meinung vieler Experten erforderlich, die Lehrgänge inhaltlich zu modernisieren. So werden im neuen Rahmenplan die Anforderungen an die berufs- und arbeitspädagogische Eignung der Ausbilder neu strukturiert, ihr Anforderungsprofil in Form von Kompetenzen beschrieben und ihre Rolle als „Lernprozessbegleiter“ der Auszubildenden stärker hervorgehoben.
Der empfohlene Rahmenplan und ein Beitrag mit einer Zusammenfassung der Neuerungen der AEVO stehen als kostenlose Downloads online zur Verfügung. (idw/ml)