Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat heute neue Vorschriften zur besseren Bekämpfung der Steuerhinterziehung beschlossen. Die von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten, wortgleichen Gesetzentwürfe wurden mit den Stimmen der Koalition sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ohne Änderungen angenommen. Die Linksfraktion enthielt sich, während die FDP-Fraktion den Gesetzentwurf ablehnte.Mit dem Gesetz werden Steuerpflichtigen, die Geschäftsbeziehungen zu sogenannten Steueroasen unterhalten, erhöhte Mitwirkungspflichten auferlegt, falls diese Staaten die Herausgabe von Informationen an die Finanzbehörden verweigern. So müssen sie den Steuerbehörden die Richtigkeit ihrer Angaben an Eides statt versichern. Verweigern Steuerpflichtige die geforderten Abgaben, können die Finanzbehörden den Betriebsausgabenabzug, eine Entlastung von der Kapitalertragsteuer oder eine Steuerbefreiung für Dividenden verweigern.
Steuerpflichtige, deren Überschusseinkünfte mehr als 500.000 Euro im Jahr betragen, müssen in Zukunft die Unterlagen sechs Jahre lang aufbewahren. Bei diesen Steuerpflichtigen sollen die Finanzbehörden auch Außenprüfungen vornehmen dürfen. Die Prüfungsanordnung muss nicht gesondert begründet werden. Die in dem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen sollen aber nicht unmittelbar nach der Verabschiedung wirksam werden, sondern dazu bedarf es noch einer Verordnung der Bundesregierung, der der Bundesrat zustimmen muss.
Die FDP-Fraktion wies vor der Beschlussfassung noch darauf hin, dass die Sachverständigen dem Entwurf ein „vernichtendes Urteil“ ausgestellt hätten. Diese mahnten, das Gesetz würde rechtsstaatliche Grundsätze verletzt.
(Deutscher Bundestag/ml)