Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer verbraucherfreundlichen Entscheidung klargestellt, dass sogenannte Preissuchmaschinen für Konsumenten nur dann einen Wert besitzen, wenn deren Preisranglisten auch die Versandkosten nennen. Anlass war die Revision eines Elektronikhändlers, der die Versandkosten den Interessenten erst nach einer Weiterleitung auf seine Produktseite bekanntgegeben hatte und dafür im Rahmen des Wettbewerbsrechts bereits durch zwei Vorinstanzen verurteilt worden war.Eine ausführliche Meldung zu diesem BGH-Urteil finden Sie in unserem MittelstandsBlog.
(BGH/ml)
Urteile/Beschlüsse zum Fall:
- LG Hamburg, Urteil vom 16. Januar 2007 416 O 339/06
- OLG Hamburg, Urteil vom 25. Juli 2007 5 U 10/07
- BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 – I ZR 140/07 –