Unternehmen dürfen Ausfuhranmeldungen in Zukunft nicht mehr in Papierform, sondern nur noch auf elektronischem Wege abgeben. So steht es in der von der Bundesregierung vorgelegten „Fünfundachtzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung“ vor. Was wie eine weitere Bürokratiehürde für die Wirtschaft klingt, ist aber in Wirklichkeit eher eine Entlastung. Die elektronische Anmeldung spare pro Ausfuhrvorgang immerhin zwei Stunden Arbeitszeit durch Wegfall der Fahrt zur Ausfuhrzollstelle, rechnet die Regierung vor. Das entlaste die Wirtschaft jährlich um 3,7 Millionen Euro und beschleunige pro Jahr knapp 78.000 Ausfuhrgenehmigungen. (Deutscher Bundestag/ml)