Wie gestern bereits berichtet, hatte am Montag dieser Woche die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) beim Düsseldorfer Amtsgericht einen Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers für die Mittelstandsbank IKB gestellt. Heute wurde nun bekannt, dass das Landgericht Düsseldorf dem Antrag stattgab. Der Sonderprüfer soll feststellen, ob sich Vorstand oder Aufsichtsrat der IKB im Zusammenhang mit der IKB-Krise einer Pflichtverletzung schuldig gemacht haben.Vom Landgericht als Sonderprüfer bestellt wurde – wie von der Schutzvereinigung angestrebt – Dr. Harald Ring vom Vorstand der Treuhand Niederrhein. Er hatte bei der IKB bereits einmal eine Sonderprüfung begonnen, war aber auf Betreiben des Großaktionärs Lone Star abberufen worden. Wie ebenfalls bekannt wurde, will die IKB Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Landgerichts einlegen.
(ml)