Notsituationen treten meist plötzlich auf. Jeder kann durch einen Unfall oder durch Krankheit von heute auf morgen in seiner Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt werden. Bankgeschäfte wie Überweisungen oder Bargeldabhebungen können dann unter Umständen nicht mehr selbst vorgenommen werden. Da die nächsten Angehörigen dazu nicht automatisch berechtigt sind, kann im Extremfall sogar die gerichtliche Bestellung eines Betreuers erforderlich sein. Für solche Notfälle sollte man deshalb rechtzeitig Vorsorge treffen. Eine kleine Faltbroschüre des Bankenverbands hilft dabei.Wer einen Bevollmächtigten bestimmt, der seine Angelegenheiten regeln soll, kann die gerichtliche Bestellung eines Betreuers vermeiden. Dies geht, indem man gegenüber der Bank einer Vertrauensperson eine „Konto-/Depotvollmacht“ erteilt. Der Bevollmächtigte kann sich dann um die Bankangelegenheiten kümmern. Die Vollmacht gilt zudem über den Tod hinaus.
Wichtig zu wissen: Es handelt sich dabei nicht um eine Generalvollmacht. Vielmehr sind die mit dieser Vollmacht möglichen Bankgeschäfte klar umrissen. Die Kreditinstitute halten entsprechende Vordrucke bereit. Selbstverständlich kann der Kontoinhaber – und nach seinem Tod der Erbe – die „Konto-/Depotvollmacht“ jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Das Faltblatt „Vorsorgevollmacht – frühzeitig für Notfälle Bankangelegenheiten regeln“ steht als kostenloser Download im Internet zur Verfügung.