Die Unternehmenssteuerreform ist nicht für alle Unternehmensarten gleich hilfreich. Zwar sank die tarifliche Steuerbelastung deutscher Kapitalgesellschaften durch die Reform von 39,5 % auf 31 %, so dass deutsche Aktiengesellschaften und GmbHs im Vergleich der wichtigsten Industrieländer „nur“ noch die sechsthöchsten Steuern berappen müssen. Für die Personenunternehmen fällt die Reformbilanz allerdings deutlich negativer aus. Trotz des neuen ermäßigten Steuersatzes auf einbehaltene Gewinne summiert sich die tarifliche Belastung für Personenunternehmen auf Unternehmensebene auf 37,6 %.Bei der Besteuerung der Gesellschafter führt die Kombination aus Thesaurierungsbegünstigung und Nachversteuerung sogar zu einer Steuerlast von mehr als 49 %. Hierzu trage auch die im Zuge der Reform eingeführte Abgeltungssteuer bei, kritisiert der Wirtschaftsanalytiker Ralph Brügelmann vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln (IW).
Außerdem erhöhe die Neuregelung den steuerlichen Anreiz, betriebliche Investitionen mit Fremdkapital zu finanzieren, anstatt dass sie die Betriebe dazu bewege, ihre Eigenkapitalbasis zu stärken. Der Beleg hierfür seien die sowohl bei Personenunternehmen als auch bei Kapitalgesellschaften niedrigeren effektiven Durchschnittssteuersätze für kreditfinanzierte Investitionen, warnt Brügelmann. Bei Kapitalgesellschaften betrage die Differenz zur Investitionsfinanzierung aus eigenen Mitteln bis zu 8 Prozentpunkte.
Eine ausführliche Analyse von Ralph Brügelmann ist im Rahmen der Ausgabe 3/2009 der Publikationsreihe IW-Trends erschienen und steht als kostenloser Download online zur Verfügung.
(IW Köln/ml)