Heute und morgen treten eine Reihe von Gesetzesänderungen und Gesetze in Kraft, die sich auf die Unternehmenspraxis auswirken können. So ist ab heute die Telefonwerbung per „cold call“ nicht mehr erlaubt und das Recht auf Widerruf von Onlinekäufern erheblich ausgeweitet. Aber auch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) wird in Teilen wirksam und in Strafverfahren können ganz offiziell „Deals“ ausgehandelt werden. Ab morgen gelten u. a. das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung und neue Regeln für den Anlegerschutz.Im Detail werden folgende Gesetze und Gesetzesänderungen an den beiden Tagen gültig:
4. August 2009
- Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung: Es verbietet Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre Einwilligung erklärt haben. Werbeanrufer dürfen ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Zudem werden die Widerrufsrechte von Verbrauchern bei telefonischen Vertragsschlüssen erweitert (Näheres siehe unsere Meldung vom 3. 8. 2009).
- Gesetzliche Regelung der Verständigung im Strafverfahren: Diese Gesetzesänderung bestimmt, unter welchen Voraussetzungen sich Prozessparteien über den Prozess und sein Ergebnis verständigen dürfen. Absprachen darf es künftig nur in der öffentlichen Hauptverhandlung geben. Weitreichende Dokumentations- und Mitteilungspflichten sollen die notwendige Transparenz gewährleisten. Die Verständigung darf nie alleinige Grundlage des Urteils sein. Die Strafe muss in jedem Fall der Schuld des Täters gerecht werden.
- Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG): Das Gesetz wird heute, am 4. August im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das ARUG soll sogenannten „räuberischen Aktionären“ das Geschäft erschweren und enthält eine wichtige Neuordnung des Fristenregimes im Vorfeld der Hauptversammlung. Die wesentlichen Bestimmungen dieses Gesetzes werden allerdings erst am 1. September 2009 in Kraft treten.
5. August 2009
- Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung: Die Neuregelung soll bei der Managervergütung für langfristige Verhaltensanreize sorgen und sicherstellen, dass in Vorstandsetagen mit Augenmaß vergütet wird. Auch wird es künftig leichter möglich sein, Gehälter bei einer Verschlechterung der Lage des Unternehmens zu kürzen.
- Neuregelungen zum Anlegerschutz: Für Ansprüche wegen Falschberatung, die ab dem 5. August 2009 entstehen, gelten längere Verjährungsfristen. Ab dem 1. Januar 2010 sind Banken dann verpflichtet, den Inhalt jeder Anlageberatung zu protokollieren und dem Kunden eine Ausfertigung des Protokolls auszuhändigen. Die Frist bis 1. Januar 2010 soll den Banken ausreichend Zeit für die organisatorische Vorbereitung geben.
- Neuregelung der Zwangsvollstreckung: Die Neuregelung soll die Internetversteigerung auch in der Zwangsvollstreckung selbstverständlich werden lassen (Näheres siehe unsere Meldung vom 19. 2. 2009).
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: Der neue § 15a soll die in bestimmten Verfahrenssituationen entstehende Benachteiligung von Mandanten beseitigen, die bereits vorgerichtlich einen Rechtsanwalt eingeschaltet haben. Die Neuregelung ist Teil des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, das unter anderem ab dem 1. September 2009 eine unabhängige, bundesweit tätige „Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft“ einführt.
Die Aufzählungen nennen nur solche Gesetzesänderungen und Gesetze, die für Unternehmen von größerer Bedeutung sind. Sie sind nicht vollständig.
(BMJ/ml)