Rückrufe mangelhafter oder gefährlicher Produkte sind für Firmen nicht nur zwingend vorgeschrieben, sondern auch äußerst heikel. Deshalb hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt einen Onlinedienst für Rückrufaktionen für Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure mit Sitz in Deutschland eingerichtet, der eine schnelle und einfache Meldung über das Internet erlaubt. Als zentrale Meldestelle des Bundes für mangelhafte und gefährliche Produkte benachrichtigt die BAuA nach Eingang der Meldung ihrerseits auch die für die Marktaufsicht zuständigen Behörden in den Bundesländern.Mit Hilfe des Formulars lassen sich alle wichtigen Informationen und Daten sicher und bequem in einem Meldevorgang an die BAuA übermitteln. Anschließend veröffentlicht die BAuA den vom Hersteller verantworteten Rückruftext in seiner Originalform auf ihrer Internetseite. Als weiteren Service benachrichtigt die Bundesanstalt die zuständige Marktaufsichtsbehörde, da von dort aus unter Umständen weitere Maßnahmen in die Wege geleitet werden können. Damit können von Rückrufen betroffene Unternehmen davon ausgehen, ihre gesetzliche Meldepflicht erfüllt zu haben. Es ist deshalb ratsam, die Nutzung des Rückrufformulars in den internen Bestimmungen des hauseigenen Rückrufmanagements verbindlich vorzusehen.
Die direkte Adresse zum Formular für Produktrückrufe lautet http://www.rueckrufe.de.
(idw/ml)