Systemadministratoren sind in vielen Firmen (fast) allmächtig, haben sie doch direkten Zugriff auf alle Daten, auch die E-Mails der Mitarbeiter und sogar der Geschäftsleitung. Da ist die Verlockung zum Missbrauch – und sei es nur aus Neugierde – groß. Entsprechend hart sind die arbeitsrechtlichen Sanktionen, wenn in der Firma ein solcher Blick in fremde E-Mails ohne Erlaubnis des Arbeitgebers erfolgt. Wir interviewten die Arbeitsrechtlerin Dr. Katharina Freytag vom Deutschen Anwaltverein zu einem aktuellen Fall, der mit einer fristlosen Entlassung endete.Der dem Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 08.Juli 2009 (Az.: 11 Sa 54/09) zugrundeliegende Verstoß eines Systemadministrators ist beileibe kein Einzelfall. Deshalb stellte das Münchner Gericht ausdrücklich klar: Wenn ein Systemadministrator in einer Firma sich unerlaubt fremde E-Mails anschaut, ausdruckt und weitergibt, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.
(ml)