In einer Kleinen Anfrage im Bundestag äußerte die Oppositionspartei Die Linke Zweifel an einer ausreichenden Sicherheit der Investments der Sozialversicherung. In ihrer Antwort wies die Bundesregierung gestern die Vorwürfe der Linken zurück. Die Bundesregierung sehe keine Notwendigkeit für eine grundlegende Änderung der Anlagevorschriften für die Sozialversicherung. Sie stellte aber eine Prüfung in Aussicht, ob die Anlagevorschriften noch redaktionell überarbeitet werden müssen.Die Regierung verneinte auch, dass bundesunmittelbare Sozialversicherungsträger bei der Hypo Real Estate beziehungsweise bei der in Insolvenz gegangenen Lehman Brothers Bank ”unzulässige Vermögensanlagen getätigt“ hätten. Aus Sicht der Bundesregierung hätten sich ”gerade auch in der Finanzkrise“ die Vorgaben für die Anlage der Sozialversicherungsträger in § 80 des Sozialgesetzbuches IV bewährt. Danach habe die Anlage so zu erfolgen, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Ertrag erzielt wird und eine ausreichende Liquidität gewährleistet ist.
(Deutscher Bundestag/ml)