Derivatehandel: EU-Maßnahmenkatalog für sichere Derivatemärkte

Als Konsequenz aus der Finanzkrise hat sich die Europäische Kommission vorgenommen, den Handel mit sogenannten Derivaten besser zu kontrollieren. Sie kündigte deshalb heute umfassende Schritte an, mit denen der Derivatehandel für Anleger sicherer gemacht werden soll. Die Maßnahmen werden sich laut Kom­mis­sion im kommenden Jahr an den Beschlüssen des G 20 Gipfels von Pittsburgh orientieren. Ihre Vorschläge für entsprechende Rechts­vor­schrif­ten will die Komission bereits 2010 vorlegen können. Binnenmarkt-Kommissar Charlie McCreevy bezeichnete diese Entscheidung gar als einen Paradigmenwechsel.Der Paradigmenwechsel besteht laut McCreevy darin, dass man in Zukunft Derivate nicht mehr als ein reines Finanzinstrument für Profis sehe, das deshalb nur zurückhaltend reguliert werden dürfe. Die Kommission schlage deshalb einen umfassenden Ansatz vor, der es den Märkten erlaube, Risiken angemessen zu bepreisen. Es könne nicht sein, dass – wie in der Finanzkrise geschehen – die Risiken des Finanzsektors in letzter Instanz auf den Steuerzahler zurückfallen“.

Geplante EU-Maßnahmen

Die künftigen Maßnahmen sollen darin bestehen,

  1. das Ausfallrisiko zu verringern, indem
    • Rechtsvorschriften zur Festlegung gemeinsamer Sicherheits-, Regulierungs- und Betriebsstandards für zentrale Gegenparteien (Central Counterparties, CCPs) vorgeschlagen werden,
    • die Besicherung bilateral abgerechneter Kontrakte verbessert wird,
    • die Eigenkapitalanforderungen für bilateral abgerechnete Transaktionen im Vergleich zu den über eine zentrale Gegenpartei abgerechneten Transaktionen erheblich erhöht werden und darüber hinaus noch
    • für standardisierte Kontrakte das Clearing über eine zentrale Gegenpartei verbindlich vorgeschrieben wird;
  2. das operationelle Risiko zu verringern, indem die Standardisierung von Vertragsbedingungen und Kontraktbearbeitung vorangetrieben wird,
  3. die Transparenz zu erhöhen, indem
    • die Marktteilnehmer dazu verpflichtet werden, Positionen und Transaktionen, die nicht über eine CCP abgerechnet werden, in Transaktionsregistern zu erfassen,
    • diese Transaktionsregister reguliert und beaufsichtigt werden,
    • für standardisierte Derivate der Handel an Börsen oder anderen organisierten Handelsplätzen vorgeschrieben wird, und
    • bei der Überarbeitung der Finanzmarktrichtlinie (MiFID) für alle Derivatemärkte, einschließlich Rohstoffderivate, die Transparenz des Handels erhöht wird;
  4. Marktintegrität und –aufsicht zu verbessern, indem der in der Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD) festgelegte Geltungsbereich der Marktmanipulation auf Derivate ausgeweitet und den Regulierungsbehörden die Möglichkeit gegeben wird, Positionslimits zu setzen.
(Zitat aus der Mitteilung der Kommission „Kommission skizziert künftige Maßnahmen für sichere Derivatemärkte“)

Die Kommission will bereits in diesen Tagen mit der Ausarbeitung der Rechtsvorschriften beginnen.

(EU-Kommission/ml)