Spätestens nach der Krise wird der Fachkräftemangel die Wirtschaft wieder ereilen. Je fitter und schneller eine Branche die Krise überwindet, desto eher wird der Mangel wieder sichtbar werden. Das zeigt neben anderen Studien auch der „DEKRA Arbeitsmarktreport 2009″. Aber es gibt ein Mittel dagegen: Zusatzleistungen. Firmen, die damit bei potenziellen Topkräften punkten wollen, stehen viele Wege offen. Wichtig: Alle Leistungen, die nicht als gewöhnliches Arbeitsentgelt vergeben werden, zählen zum sogenannten geldwerten Vorteil.Die Bandbreite möglicher Anreize bietet reichlich Spielraum für firmenspezifische Lösungen. Sie reicht vom kostenlosen Mittagessen in der Firmenkantine über Massagen bis hin zum Fitnessstudio-Abo. Die am weitesten verbreitete Form ist die Nutzung eines Firmenwagens. Vorteil: Bleiben die gewährten Vorteile unter dem Rabattfreibetrag von 1080 Euro pro Kalenderjahr, müssen darauf keine Steuern gezahlt werden.
Attraktive Zusatzleistungen können auch Aus- und Weiterbildungsangebote sein: Eine fundierte, gut betreute Ausbildung sowie regelmäßige Fortbildungen und Workshops stehen bei den Mitarbeitern und denen, die es eventuell werden könnten, hoch im Kurs. Diese Zusatzleistung hat zudem Vorteile für das Unternehmen selbst. Arbeitgeber profitieren von gut ausgebildeten Arbeitskräften mit Zusatzqualifikationen, die sich am momentanen Wissensstand der Branche orientieren.
Auf eine weitere interessante Zusatzleistung weist der Versicherungskonzern AXA hin: Da ein Arbeitnehmer nur auf dem Weg zur und von der Arbeit sowie am Arbeitsplatz über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt ist, besteht in der Freizeit Versorgungslücke. Hier kann der Arbeitgeber Engagement zeigen und für Mitarbeiter eine Gruppen-Unfallversicherung abschließen. So sind alle versicherten Arbeitnehmer rund um die Uhr und weltweit geschützt. Eine solche Gruppen-Unfallversicherung ist zudem ein wirkungsvolles Instrument zur Mitarbeiterbindung.
Ein Beispiel: Bei der Gruppen-Unfallversicherung des AXA Konzerns tritt der versicherte Schadensfall schon ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent ein. Die Kosten für den Arbeitgeber sind relativ gering: Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro für den Fall einer Vollinvalidität pro versichertem Mitarbeiter und einem Vertrag mit zehn versicherten Personen hat der Arbeitgeber pro Jahr lediglich rund 230 Euro zu zahlen.
Ein großer Anreiz für Arbeitnehmer, sich für ein Unternehmen zu entscheiden, ist aber auch eine betriebliche Altersvorsorge (bAV). Da der Mitarbeiter per Gesetz ohnehin einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung hat, kann sich der Arbeitgeber mit dem Angebot profilieren und Mitarbeiter binden.
Als Einstieg empfiehlt sich eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung. Ein Arbeitnehmer kann von seinem Gehalt jährlich bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West (2592 Euro im Jahr 2009) einkommenssteuerfrei in eine Pensionskasse oder Direktversicherung einzahlen (Entgeltumwandlung). Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer (sofern gesetzlich versichert) sparen außerdem die Sozialversicherungsbeiträge auf den gezahlten Beitrag. Der Mitarbeiter profitiert also mit deutlichen Steuersparnissen. Zusätzlich können Unternehmer bei einer arbeitgeberfinanzierten Variante die Beiträge als Betriebsausgaben absetzen. Der Verwaltungsaufwand ist minimal, da der Versicherer die gesamte Verwaltung kostenlos regelt.
Die Studie „DEKRA Arbeitsmarktreport 2009“ steht als kostenloser Download online zur Verfügung. Informationen zu Versicherungsleistungen als Zusalzleistung finden sich auf den jeweiligen Versicherungsportalen im Internet.
(ots/ml)