Die KfW-Förderprogramme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ können von Bauinteressierten und Hausbesitzern auch nach der gestrigen Einführung der verschärften Energieeinsparverordnung für Gebäude (EnEV 2009) bis zum Jahresende unverändert in Anspruch genommen werden. Parallel wird das Förderangebot an die EnEV 2009 angepasst und sowohl für energetische Sanierungs- als auch Neubauvorhaben durch neue, zusätzliche Förderstufen für KfW-Effizienzhäuser ergänzt.Sowohl in der 3-monatigen Übergangszeit (in der KfW-Förderstufen nach EnEV 2007 noch möglich sind) als auch danach bleiben die Zins- und Zuschusskonditionen nach Eigeneinschätzung der KfW Bankengruppe attraktiv. So gelten ein einheitlicher Zinssatz für alle Förderstufen bei der Sanierung und ein höherer Tilgungszuschuss bei höherer Energieeffizienz des Gebäudes.
Im Zuge der Anpassung der Förderung an die EnEV 2009 soll der Kunde laut KfW bei der Wahl des geeigneten Energieeffizienzhausstandards mehr Flexibilität erhalten. Darüber hinaus ergebe sich durch die neue Klassifizierung eine einheitliche Abstufung bei Sanierung und Neubau.
Die neuen Programmbedingungen sind bereits seit Donnerstag, dem 1. Oktober 2009 in Kraft. Um den Wechsel zu den neuen energetischen Anforderungen zu erleichtern, gelten für eine Übergangszeit bis zum 30. Dezember 2009 (Antragseingang bei der KfW) parallel die alten Programmbedingungen fort. Damit können bereits geplante Vorhaben auch weiterhin unverändert gefördert werden. Energetisch anspruchsvolle Wohngebäude – wie z. B. Passivhäuser – werden auch nach dem 1. Oktober gefördert. Im Programm „Energieeffizient Bauen“ wird Anfang 2010 ein neuer Förderstandard auf Basis der EnEV 2009 eingeführt: das „KfW-Effizienzhaus 55“.
Trotz Verschärfung der gesetzlichen Anforderungen an Wohngebäude bleiben die Anforderungen an die Energieeffizienz von KfW-Effizienzhäusern auch ab 1. Januar 2010 laut KfW Bankengruppe zunächst weitgehend gleich. Es erfolge lediglich eine Umstellung auf die neuen Rechenvorschriften aber keine grundsätzliche Schlechterstellung im Vergleich zur bisherigen Förderung. Einheitlicher Förderstandard für Neubau und Sanierung sei weiterhin das im April eingeführte „KfW-Effizienzhaus“.
Nach der neuen Regelung gibt die Zahl hinter dem Effizienzhaus an, wie hoch der sogenannte Jahresprimärenergiebedarf im Verhältnis zu dem vergleichbaren – gesetzlich vorgeschriebenen – Neubauniveau nach den Vorgaben der jeweils gültigen EnEV ist. Ein KfW-Effizienzhaus 70 benötigt zum Beispiel höchstens 70 Prozent des Energiebedarfs eines nach den Vorgaben der jeweils gültigen EnEV errichteten entsprechenden Neubaus. Damit haben die Bauherren eine eindeutige Aussage zur Energieeffizienz ihres Wohnhauses, unabhängig davon, ob es sich um ein neues oder energetisch saniertes Gebäude handelt.
(KfW/ml)