Spruchverfahren zur Schumag AG abgeschlossen

Nach über 10 Jahren Verhandlungsdauer ist das Spruchverfahren zur Schumag AG endlich abgeschlossen. Wir erinnern uns: Zwischen der Schumag AG als abhängiger Gesellschaft und der Deutschen Babcock AG wurde am 30. September 1998 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen, dem die Hauptversammlung der Schumag AG im März 1999 zustimmte. Der Vertrag sah für ausscheidungswillige Aktionäre eine Abfindungszahlung in Höhe von 46,42 DM je Schumag-Aktie vor, oder einen jährlichen Ausgleich in Höhe von 4,03 DM je Aktie für jene, die weiterhin Aktionär der Gesellschaft bleiben wollten. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hielt diese Zahlungen für zu gering und leitete daraufhin ein Spruchverfahren ein, das 2008 vor dem Landgericht Köln entschieden wurde.Zwischenzeitlich (im Oktober 2000) wurde aber die Deutsche Babcock AG mit der damaligen Babcock Borsig AG (alt) verschmolzen. Aus der Babcock Borsig AG (alt) und der Backe Dürr AG wurde durch eine Neugründung schließlich die Babcock Borsig AG (neu). Dadurch wurde die Babcock Borsig AG (neu) zur Gesamtrechtsnachfolgerin der Deutsche Babcock AG, die ursprünglich im Spruchverfahren Antragsgegnerin der SdK war. Im Juli 2002 schließlich meldete die Babcock Borsig AG Insolvenz an, im September 2002 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet.

Das Landgericht Köln folgte einem von der SdK in Auftrag gegebenen Gutachten und setzte die Abfindung auf 54,85 DM und den Ausgleich auf 4,06 DM je Aktie fest. Während also die Ausgleichszahlung beinahe unverändert blieb, erhöhte sich die Abfindungszahlung um über 18 %. Beschwerden gegen diesen Beschluss wurden vom Oberlandesgericht Düsseldorf offenbar zurückgewiesen. Genau scheint das der SdK allerdings nicht zu wissen. Ein Beschluss des OLG Düsseldorf liege der Schutzgemeinschaft bisher allerdings noch nicht vor, lässt diese wissen. Immerhin habe der der Insolvenzverwalter der Babcock Borsig AG den Beschluss des Landgerichts Köln am 19. 08. 2009 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Wichtig ist laut SdK: Wer seine Aktien im Rahmen des Abfindungsangebotes des Gewinnabführungsvertrages seinerzeit angedient hat, hat nun Anspruch auf Zahlung der Nachbesserung inklusive Verzinsung. Diese Insolvenzforderung sollte schnellstmöglich beim Insolvenzverwalter angemeldet werden rät die SdK. Es sei davon auszugehen, dass diese Forderungen nur mit einer bestimmten Quote bedient werden, sofern die Insolvenzmasse nicht ausreicht, alle Gläubigeransprüche vollständig zu befriedigen.

Wer noch im Besitz der Aktien ist, könne diese dem Insolvenzverwalter der Babcock Borsig AG nun Zug um Zug gegen Zahlung von 54,85 DM (zuzüglich Verzinsung) andienen. Derzeit notiert die Aktie bei rund 6 Euro, eben zu diesem Preis laufe derzeit auch ein Aktienrückkaufprogramm der Schumag AG.

Unklar sei jedoch, ob der Insolvenzverwalter auf dieses Geschäft eingeht, warnt die SdK. Zuvor müsse rechtlich wohl geklärt sein, ob es sich hierbei um eine Insolvenzforderung oder eine privilegierte Masseforderung handle. Letztere wäre unabhängig von einer Verteilungsquote sowie vorrangig vor allen Insolvenzforderungen aus der Insolvenzmasse zu befriedigen. Nach Kenntnisstand des SdK ist dies bisher rechtlich nicht geklärt.

Wer es auf einen Versuch ankommen lassen wolle, müsse die Aktien bis spätestens 18. Oktober 2009 andienen bzw. dem Insolvenzverwalter die Andienung anzeigen, drängt die Schutzgemeinschaft die betroffenen Anleger.

(SdK/ml)