Wie die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) mitteilt, ist im Spruchverfahren Schumag AG entgegen einer früheren Pressemitteilung des Verbands noch kein abschließender Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf ergangen und somit die Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Köln nicht abschließend geklärt. Daher besteht aus Sicht der SdK für betroffene Aktionäre nun doch noch kein Anlass zum Handeln. Am Dienstag verbreitete die SdK die irrtümliche Nachricht (unsere Meldung von gestern), das Spruchverfahren sei bereits abgeschlossen. (SdK/ml)