Bankenpleite: Meldefrist für Ansprüche an Kaupthing Bank läuft ab

Vor etwas über einem Jahr stellte die isländische Kaupthing Bank wegen Zahlungsunfähigkeit die Liquiditätsversorgung der deutschen Niederlassung der Bank ein. Im Verlauf diesen Jahres wurden die Einlagen der 34.000 deutschen Kontoinhaber der Niederlassung dennoch bis auf wenige Ausnahmen ausbezahlt. Zinsansprüche, die nach dem 09. Oktober 2008 fällig wurden, hat die Bank jedoch bis heute einbehalten. Insgesamt handelt es sich um eine Summe in Höhe von rund 30 bis 40 Mio. Euro. Wer unbeschadet davon kommen will, muss sich bis zum 30. Dezember 2009 wehren, mahnt die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK).Das Abwicklungskomitee der Bank ist unter Anwendung des isländischen Insolvenzrechts der Ansicht, dass es sich bei den offenen Zinsforderungen der deutschen Sparer nicht um bevorrechtigte Forderungen wie Kontoguthaben, sondern um sonstige ungesicherte Forderungen gegenüber der Bank handeln soll. Das bedeutet, dass die Zinsen nur zu einer derzeit noch nicht feststehenden Quote und zu einem noch nicht feststehenden Zeitpunkt bezahlt werden. Damit werden deutsche Sparer voraussichtlich ihre Zinsen nur mit deutlichen Abschlägen ausbezahlt bekommen.

Die offenen Zinsforderungen müssen die deutschen Anleger gegenüber der Bank bis spätestens 30. Dezember 2009 in einem aufwendigen Verfahren anmelden. Die notwendigen Unterlagen müssen per Post und in englischer Übersetzung in Island eingereicht werden. Die Unterlagen zur Anmeldung der Ansprüche finden sich auf einer speziellen Webseite im Internet.

Zur Vermeidung fehlerhafter Anträge, die die Ablehnung der Forderung zur Folge haben können, empfiehlt die SdK den Anlegern über ihre Rechtsschutzversicherung anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, sofern die Versicherung die Kosten trägt. Bisher – so der Verband – hätten die Rechtsschutzversicherungen in der Regel eine Kostenzusage erteilt.

Die SdK ist nach Prüfung der Sachlage durch einen Verbandsanwalt der Auffassung, dass die Zinsen als bevorrechtigte Forderung einzustufen sind, da aufgrund der anwendbaren deutschen AGB Zinsen den Einlagen zurechnen seien. Außerdem folge die Einordnung von Zinsansprüchen deutscher Anleger als vorrangige Ansprüche dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Alle Kunden anderer Länder isländischer Banken erhielten neben den Einlagen auch die Zinsen als vorrangige Forderungen ausbezahlt.

Wer auf anwaltliche Hilfestellung verzichten möchte, der findet weitere Informationen zu diesem Thema in einem Hilfeforum für Kaupthing-Geschädigte.

(SdK/ml)