Die Kommunikation zwischen Dienstleistungserbringern und Einheitlichen Ansprechpartnern darf – wenn sie, wie in der EU-Dienstleistungsrichtlinie festgelegt, vollständig elektronisch und aus der Ferne erfolgt – nur unter Einsatz qualifizierter elektronischer Signaturen abgewickelt werden. Nur so kann dem in der Papierwelt üblichen Schriftformerfordernis bei der elektronischen Kommunikation entsprochen werden. Dies wurde jetzt in einem Gutachten der Universität Mannheim festgestellt, das im Auftrag der Projektgruppe Dienstleistungsrichtlinie des priorisierten Deutschland-Online-Projekts erstellt wurde.
Die Vorbereitungen zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die bis Ende Dezember dieses Jahres abgeschlossen sein müssen, laufen auf Hochtouren. Die Verwaltungen in Ländern und Kommunen richten Strukturen ein, mit denen Dienstleistungserbringer aus ganz Europa mit den Einheitlichen Ansprechpartnern elektronisch kommunizieren können. Dazu gehören neben Dokumentenmanagementsystemen (DMS) auch Lösungen für die elektronische Signatur von Dokumenten und für den sicheren und rechtsverbindlichen Versand von Nachrichten.
Landes- und Kommunalverwaltungen in Bundesländern, die dem Projekt „Pflege Governikus“ beigetreten sind, können auf mehrere Lösungen der Bremen Online Services GmbH & Co. KG (BOS) zurückgreifen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden:
- Governikus Signer Professional Edition: Mit ihm können Signaturen erstellt und verifiziert sowie Dokumente ver- und entschlüsselt werden
- Govello: Software zum Erstellen, Senden und Empfangen von OSCI-Nachrichten – auch mit elektronischer Signatur.
Verwaltungen in Ländern und Kommunen können Landeslizenzen für die Signatur-Lösungen Governikus Signer Integration Edition und Governikus Web Signer erwerben. Dies soll die Einbindung der beiden Signatur-Software-Produkte in Fachverfahren und Online-Anwendungen zu besonders günstigen Konditionen ermöglichen. Ihre Anwendung soll dabei nicht nur auf die Umsetzung der EU-DLR beschränkt sein. Beide Produkte sollen sich auch in anderen Bereichen der Verwaltung – beispielsweise im Personenstandswesen oder bei der Langzeitarchivierung elektronischer Dokumente – einsetzen lassen.
Per Schnittstellenanbindung ermöglicht die Governikus Signer Integration Edition die einfache Einbindung von Signatur-, Verifikations- sowie Ver- und Entschlüsselungsfunktionen in bestehende Fachanwendungen. So können beispielsweise Dokumentenmanagement-Systeme einfach um Signaturfunktionen erweitert werden. Mit dem Governikus Web Signer können Signaturfunktionen in Web-Anwendungen und Online-Formulare integriert werden.
Mit einbezogen in das Projekt „Pflege Governikus“ und die Rahmenverträge zum Erwerb von Landeslizenzen sind übrigens auch Kammern und Berufsgenossenschaften, die ebenfalls von der Umsetzung der EU-DLR betroffen sind. (Quelle: Bremen Online Services GmbH & Co. KG/GST)