Energieeffizienz: Immobilienbesitzer setzen auf Dämmung und Solarkraft

Etwa jeder fünfte Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung plant in den kommenden zwölf Monaten konkrete Maßnahmen, um die Energiekosten seiner Immobilie zu verringern, ergab eine Umfrage der Gesellschaft für Marktforschung (GfK) im Oktober im Rahmen des GfK Energiemonitors. Dabei liegt nach Angaben der Befragten der Schwerpunkt eindeutig im Bereich der Wärmedämmung. Aber auch das Thema Solar – entweder in Form von Photovoltaik oder Solarthermie – spielt bei den Planungen zur Reduktion der Energiekosten eine wichtige Rolle, zumal zum 1. Oktober eine spürbar verschärfte Energieeinsparverordnung in Kraft getreten ist.

Die wichtigsten Änderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) zum 1. Oktober 2009

  • Neubauten: Die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf wird um durchschnittlich 30 % verschärft.
  • Neubauten: Die energetischen Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle werden um durchschnittlich 15 % erhöht, das heißt, die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss durchschnittlich 15 % mehr leisten als bisher.
  • Altbau-Modernisierung: Bei der Modernisierung von Altbauten mit größeren baulichen Änderungen an der Gebäudehülle werden die energetischen Bauteilanforderungen um durchschnittlich 30 % verschärft (z. B. Erneuerung der Fassade, der Fenster, des Dachs).Alternativ kann der Bauherr sich dafür entscheiden, auf das 1,4fache Neubauniveau zu sanieren. Dies betrifft die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf und an die Wärmedämmung der Gebäudehülle.
  • Die Anforderungen an die Dämmung oberster nicht begehbarer Geschossdecken (Dachböden) werden verschärft. Oberste begehbare Geschossdecken müssen bis Ende 2011 eine Wärmedämmung erhalten. In beiden Fällen genügt aber auch eine Dämmung des Daches.Beibehalten wurde die Freistellung der Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, wenn der Eigentümer am 1. 2. 2002 in dem Haus gewohnt hat. Die Nachrüstpflichten sind von dem späteren Erwerber des Hauses innerhalb von zwei Jahren nach Eigentümerwechsel zu erfüllen.
  • Für Klimaanlagen, die die Feuchtigkeit der Raumluft verändern sollen, wird eine Pflicht zum Nachrüsten von Einrichtungen zur automatischen Regelung der Be- und Entfeuchtung vorgesehen.
  • Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre alt sind, sollen in größeren Gebäuden außer Betrieb genommen werden und durch effizientere Heizungen ersetzt werden. Dies betrifft Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten und Nichtwohngebäude mit mehr als 500 Quadratmetern Nutzfläche. Die Pflicht zur Außerbetriebnahme soll stufenweise zum 1. Januar 2020 einsetzen.Es besteht keine Pflicht, wenn das Gebäude das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1995 erfüllt, der Austausch unwirtschaftlich wäre oder öffentlich-rechtliche Vorschriften den Einsatz von elektrischen Speicherheizsystemen vorschreiben (z. B. Festsetzungen in Bebauungsplänen).
  • Maßnahmen zum Vollzug der Verordnung werden verstärkt: Bestimmte Prüfungen werden dem Bezirksschornsteinfegermeister übertragen und Nachweise bei der Durchführung bestimmter Arbeiten im Gebäudebestand – sogenannte Unternehmererklärungen – eingeführt. Außerdem werden einheitliche Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen zentrale Vorschriften der EnEV eingeführt. Verstöße gegen bestimmte Neu- und Altbauanforderungen der EnEV und die Bereitstellung und Verwendung falscher Daten beim Energieausweis werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
(Zitiert nach einer Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung)

Priorität haben bei den Immobilienbesitzern vor allem Vorhaben zur Vermeidung von Energieverlusten, wie die Dämmung des Daches oder der Wände sowie die Erneuerung der Fenster. Insgesamt beabsichtigen etwa 1,4 Millionen Eigentümerhaushalte, innerhalb der nächsten zwölf Monate Maßnahmen zur Wärmedämmung durchzuführen.

Zudem gab ein beträchtlicher Teil dieser Haushalte an, nicht nur eine Maßnahme anzugehen, sondern den Wärmeschutz gleich möglichst umfassend vorzunehmen. Etwa knapp die Hälfte der Immobilieneigentümer, die eine Dämmung des Daches planen, will auch die Wände beziehungsweise die Außenfassade isolieren. Unter dem Gesichtspunkt der Energieeffizienz ist bei Bestandsimmobilien die Dämmung in der Regel eine sinnvolle Maßnahme, da sich bei den Heizkosten Einsparpotenziale von bis zu 80 % ergeben können.

Dank großzügiger Subventionen in Form garantierter Einspeisepreise sowie Zuschüssen und zinsgünstiger Darlehen ist das Thema Solar für die Besitzer von Bestandsimmobilien attraktiv. Etwa 700.000 Haushalte planen für die kommenden zwölf Monate sich eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage (Sonnenkollektoren zur Warmwassergewinnung) anzuschaffen.

Dass Investitionen in Solarausstattungen in Zukunft abnehmen, ist eher unwahrscheinlich, denn aufgrund des deutlichen Preisrückgangs für die Photovoltaikmodule werden diese – auch ohne hohe Förderung – zunehmend wettbewerbsfähig. Es gibt bereits Stimmen, die deshalb für eine stärkere Senkung der Einspeisepreise für Strom aus Photovoltaik als bisher vorgesehen plädieren.

Die Ergebnisse basieren auf rund 2000 Verbraucherinterviews, davon etwa 1000 mit Immobilienbesitzern.

(GfK/ml)