Um den Einbruch des wirtschaftlichen Wachstums so schnell wie möglich zu überwinden, haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP Anfang der Woche den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums vorgelegt. Neben einer Entlastung von Familien mit Kindern gehören auch Korrekturen an der Unternehmen- und Erbschaftsteuerreform zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz.So sollen durch eine Korrektur der Erbschaftsteuerreform die Steuersätze für erbende Geschwister und Neffen, die bisher in der Steuerklasse II je nach Höhe der Erbschaft von 30 bis 50 % reichten und damit genauso hoch waren wie für Nicht-Verwandte in der Steuerklasse III, deutlich gesenkt werden. Unions- und FDP-Fraktion schlagen jetzt Steuersätze von 15 bis 43 % vor. Die Maßnahme soll 370 Millionen Euro kosten.
Um den Tourismus zu stärken, sollen die Mehrwertsteuersätze im Hotelgewerbe für Übernachtungen von 19 auf 7 % reduziert werden. ”Die Ermäßigung umfasst sowohl die Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern und vergleichbaren Einrichtungen“, heißt es im Entwurf. Die Kosten werden mit 945 Millionen Euro angegeben.
Bei der Erbschaftsteuer im Unternehmensbereich wollen die Koalitionsfraktionen Wachstumshemmnisse beseitigen und die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge ”krisenfest, planungssicherer und mittelstandsfreundlicher“ gestalten. So sollen Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten (bisher 10) nicht mehr der Lohnsummenregelung der Erbschaftsteuer unterliegen. Auch der ”Behaltenszeitraum“, in dem der Betrieb weitergeführt werden muss, um von der Erbschaftsteuer verschont zu werden, wird von 7 auf 5 Jahre herabgesetzt.
Unternehmen erhalten ab 2010 bessere Abschreibungsregeln. So soll eine Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 410 Euro möglich werden. Schon im Jahr der Anschaffung können Unternehmen damit von der Anschaffung steuerlich profitieren. Die ”Zinsschranke“, mit der verhindert werden sollte, dass Konzerne in Deutschland gemachte Gewinne ins Ausland verlagern können, wird abgemildert. Die Freigrenze wird dauerhaft von 1 auf 3 Millionen Euro erhöht, um Unternehmen in ”konjunkturell schwierigen Zeiten zu entlasten und zu stärken“.
Die schon mit einer Befristung eingeführten Verlustvorträge bei Sanierungen von Unternehmen sollen jetzt unbefristet erhalten bleiben. Auch bei Grundstücksübergängen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen von Unternehmen soll es Erleichterungen bei der Grunderwerbsteuer geben. Außerdem wird auf die im Energiesteuergesetz vorgesehene Reduzierung der steuerlichen Entlastungssätze für reine Biokraftstoffe verzichtet.
Zur steuerlichen Entlastung und Förderung von Familien mit Kindern soll der Freibetrag für Kinder ab 2010 für jedes Kind von derzeit 6.024 Euro auf 7.008 Euro angehoben werden. Damit auch Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen in den Genuss der Entlastung kommen, steigt das Kindergeld ab 2010 für jedes Kind um 20 Euro. Die Steuerausfälle durch diese Maßnahmen werden in der vollen Jahreswirkung mit 4,6 Milliarden Euro angegeben.
Die durch das Gesetz im nächsten Jahr insgesamt entstehenden Mindereinnahmen für die Staatskasse werden mit knapp 6,1 Milliarden Euro angegeben. Die Mindereinnahmen erhöhen sich im Jahr 2011 auf 8,22 Milliarden Euro und im Jahr 2012 auf 8,972 Milliarden Euro.
(Deutscher Bundestag/ml)