Altersvorsorge: Riesterverträge zum Jahresende überprüfen

Am Ende eines jeden Jahres sollten Riesterverträge daraufhin durchgesehen werden, ob das ursprüngliche Ziel, nämlich die Erzielung einer hohen Rendite für die Altersvorsorge dank staatlicher Förderung, noch gewährleistet ist. Vorsorgeexperte und Buchautor Stephan Schäff, hat eine Checkliste zusammengestellt, die bei der Überprüfung hilft.

Checkliste zum Riestervertrag

  • Die Zulagenförderung orientiert sich am Vorjahreseinkommen. Nur wenn dieses Jahr tatsächlich 4 % des zu versteuernden Einkommens des letzten Jahres in den Riestervertrag geflossen sind, wird die volle Zulage von 154 Euro pro Person und 185 Euro für jedes Kind (bzw. 300 Euro für jedes ab dem 1. Januar 2008 geborene Kind) gewährt. Wurden die 4 % unterschritten, kann eine Einmalzahlung die Zulage noch retten – falls der Vertrag eine Einmalzahlung zulässt.
  • Wurden dem Riesteranbieter alle Änderungen gemeldet? Von Bedeutung sind der Zugang oder Abgang berücksichtigungsfähiger Kinder, Veränderungen des Einkommens sowie des Berufsstandes (Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Selbstständigkeit etc.).
  • Ein besonderes Augenmerk sollte auf Veränderungen bei Ehegattenverträgen gerichtet werden. Hat ein Ehepartner einen angehängten bzw. mittelbaren Vertrag, auf den Zulagen fließen, ohne dass man den Vertrag selbst bespart, können die Zulagen schnell verloren gehen, wenn eine neue Arbeit aufgenommen wird (unter Umständen auch bei geringfügiger Beschäftigung) oder wenn ein Kind geboren wird und der Vertragsinhaber in Elternzeit ist. Gleiches gilt auch für angehängte Verträge Pflegebedürftiger.
  • Ist die Steuerförderung für das aktuelle Jahr noch nicht ausgeschöpft, sind also bis Jahresende weniger als 2100 Euro in den Riestervertrag geflossen? Wenn die Steuerförderung in einem solchen Fall die Zulagenförderung übersteigt und der Inhaber noch Geld auf der Seite hat, das für die Altersvorsorge zur Verfügung stehen könnte, dann sollte man den Riestervertrag auffüllen, um eine höhere Steuerrückerstattung zu erhalten. In Zeiten niedriger Guthabenzinsen kann der Riestervertrag eine attraktive Alternative zu anderen Sparformen darstellen.
  • Jeder Riester-Inhaber sollte sich auch rückhaltlos die Frage stellen, ob sein Riestervertrag in der bestehenden Form, noch zu ihm passt. Ob Versicherung, Fondsvertrag oder Banksparplan – man hat stets die Möglichkeit, in einen anderen Vertrag zu wechseln und bereits geflossene Förderung mitzunehmen. Ein Wechsel verursacht allerdings neue Gebühren und will deshalb wohl überlegt sein.
  • Auch das Unternehmen, bei dem der Riestervertrag abgeschlossen wurde, sollte auf den Prüfstand. In Verbraucherzeitschriften finden sich regelmäßig Testberichte, anhand derer die Qualität des Anbieters mit anderen verglichen werden kann.
  • Seit Anfang 2009 besteht die Möglichkeit der Eigenheimförderung über sogenannte Wohnriester-Verträge. Mittlerweile gibt es auf dem Markt entsprechende Angebote. Auch eine solche Variante sollte in die Überlegungen einbezogen werden.
  • Der Riestervertrag ist noch immer ein Buch mit sieben Siegeln? Dann ist ein Gespräch mit dem Riesterberater anzuraten. Er kann das Riesterkonzept und den laufenden Vertrag erklären. Es lohnt sich, denn es hängt viel Geld daran!

Riester-Experte Stephan Schäff ist auch Autor eines Ratgebers mit dem Titel Altersvorsorge (Vahlen Verlag, ISBN 978-3-8006-3619-8). Da Buch kostet knapp 25 Euro.

(ots/ml)