Der Finanzausschuss hat heute Mittag den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eingebrachten Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums mit den Stimmen der beiden Fraktionen angenommen. Die drei Oppositionsfraktionen lehnten den Gesetzentwurf ab, der unter anderem Entlastungen für Unternehmen durch bessere Abschreibungsbedingungen und eine Senkung der Umsatzsteuer für Beherbergungsleistungen vorsieht.Die Umsatzsteuersenkung für Hotels und Beherbergungsbetriebe auf 7 % (bisher 19 %) war zuvor in einer von der Opposition verlangten getrennten Abstimmung mit der Mehrheit der Unions- und FDP-Fraktionen angenommen worden, während alle drei Oppositionsfraktionen dagegen stimmten. Die Unions- und FDP-Fraktionen hatten vor der Abstimmung allerdings noch einige Klarstellungen in den Entwurf aufgenommen. So soll der ermäßigte Satz sowohl für Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch für kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern und vergleichbaren Einrichtungen gelten, wie es in der Begründung des entsprechenden Änderungsantrages heißt.
Klargestellt wurde ebenfalls, dass der ermäßigte Satz auch für die kurzfristige Überlassung von Campingflächen gelten soll. ”Nicht von der Steuermäßigung umfasst, da sie nicht unmittelbar der Beherbergung dienen, sind die Verpflegung, insbesondere das Frühstück, der Zugang zu Kommunikationsnetzen (insbesondere Telefon und Internet), die TV-Nutzung (pay per view), die Getränkeversorgung aus der Minibar, Wellness-Angebote, Überlassung von Tagungsräumen, sonstige Pauschalangebote usw., auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Beherbergung abgegolten sind“, heißt es in der Begründung.
Auf Nachfragen erläuterte die Bundesregierung, dass eine ”kurzfristige Beherbergung“ alle Beherbergungen bis zu sechs Monaten umfasse, da die steuerfreie Vermietung bei sechs Monaten beginne und für eine kurzfristige Vermietung keine neue Grenze gezogen werden könne. Auf Fragen nach der Abgrenzung von Leistungen wie Wellness oder WLAN erklärte die Regierung, es könne Abgrenzungsprobleme geben. So müsse die Nutzung eines Schuhputzautomaten sicher nicht extra auf der Hotelrechnung ausgewiesen werden, die Nutzung der Sauna aber wohl. Es werde für diese Fälle ebenso wie bei Beherbergungsleistungen in ”vergleichbaren Einrichtungen“ Rundschreiben des Finanzministeriums geben.
(Deutscher Bundestag/ml)