Die Bundestagsfraktion der Grünen will den Schutz der Anleger auf dem derzeitigen Grauen Kapitalmarkt verbessern. In einem Antrag an das Bundestagsparlament fordert die Fraktion den Ausbau des Wertpapierdienstleistungsrechts zu einem ganzheitlichen Kapitalanlagerecht. Es müsse ein einheitliches Schutzniveau unabhängig vom Anlageprodukt oder Vertriebsweg gewährleistet werden.Weiter heißt es in dem Antrag, es bestehe eine Spaltung des Kapitalmarktes in zwei Teile, die überwunden werden müsse. Denn im Bereich des Grauen Kapitalmarktes würden jährlich Anlagegelder der Bürger in Milliardenhöhe versickern. Zum gängigen Anlageprodukt hätten sich besonders geschlossene Immobilienfonds in dem Rechtsformen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der Kommanditgesellschaft oder der GmbH & Co. KG entwickelt. Diese Anlagen würden zumeist mit zusätzlichen Steuervorteilen angepriesen, hätten sich aber in der Vergangenheit für über eine Million Geldanleger zum Desaster entwickelt. In den Fonds enthaltene Immobilien hätten sich als Schrottimmobilien erwiesen, und die prognostizierten Erträge seien nicht eingetreten.
Der Graue Kapitalmarkt umfasse auch Fantasieprodukte wie Bankgarantiegeschäfte oder Depositendarlehen, schreibt die Fraktion weiter. Dabei würden die Anleger mit der Aussicht auf hohe Renditen gelockt, würden ihr Geld aber nie wiedersehen.
Die Grünen fordern außerdem, auf der Produktebene das Regulierungsniveau geschlossener Fonds dem Niveau von Anlageprodukten des Wertpapierhandelsgesetzes anzugleichen. Für die Initiatoren müsse es eine Zulassungspflicht geben. Die Finanzdienstleister müssten zudem über eine ausreichende Qualifikation und über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) solle in Zukunft die Verkaufsprospekte nicht nur formell, sondern auch auf Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen.
(Deutscher Bundestag/ml)