Auf einen interessanten Umstand in der modernen Telekommunikation macht der Fachautor für juristische IT-Themen Tobias Haar auf heise online aufmerksam: Rechtliche Anmerkungen, so genannte Disclaimer in E-Mails seien unnötiger Ballast.
In einem ausführlichen Textbeitrag vertritt Haar die Ansicht, dass Hinweise wie „Diese E-Mail kann vertrauliche und rechtlich geschützte Informationen enthalten“ und daraus resultierende Konsequenzen „keine Daseinsberechtigung haben“.
Es finge schon damit an, „dass der Inhalt der falsch adressierten E-Mail vom Empfänger schon gelesen und zur Kenntnis genommen wurde, wenn er auf den Disclaimer stößt“. Daraus ergeben sich einfache Fragen, die juristisch kaum zu klären seien. Der Autor nennt konkrete Beispiele mit komplizierten Folgen, die einzelne Hinweise sogar ad absurdum führen. Sein Fazit, was die Rechtsfolgen sind, wenn man sich nicht an den Disclaimer halte: „ Keine, die über das hinausgehen, was gesetzlich ohnehin bereits untersagt ist“.
Der Beitrag soll um bizarre Stilblüten in Disclaimern fortgesetzt werden, die deutlich machen, wie überflüssig bis lächerlich rechtliche Anmerkungen in E-Mails sein können.