Deutschland beabsichtigt, ein internationales Übereinkommen zum Thema Arbeitsschutz zu ratifizieren. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor. Ziel des internationalen Abkommens ist es, „eine gesunde und sichere Arbeitswelt zu fördern“, so die Regierung. Das Übereinkommen (Nummer 187 der Internationalen Arbeitsorganisation) sieht die Entwicklung eines Programms zur ständigen Verbesserung des Arbeitsschutzes vor. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände sollen nach dem Willen der Regierung beratend in die Entwicklung eingebunden werden.Die Anforderungen des Übereinkommens seien in der Bundesrepublik Deutschland vor allem durch das Arbeitsschutzgesetz vom 7. August 1996 bereits erfüllt, beruhigt die Regierung schon im Vorfeld der Ratifizierung mögliche Kritiker. Unabhängig davon sei aber mit dem am 5. November 2008 in Kraft getretenen Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz der Auftrag für eine Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie bereits gesetzlich verankert worden.
Befürchtungen zusätzlicher Kosten für den Staat und die Wirtschaft sind nach Meinung der Politiker unnötig, da die deutschen Gesetze den Anforderungen des Übereinkommens bereits in vollem Umfang entsprächen. Diese Einschätzung bestätigt in der Tat auch der Nationale Normenkontrollrat, ein Gremium zur Förderung des Bürokratieabbaus.
Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen, hat jedoch bereits im Dezember beschlossen, keine Einwendungen zu erheben.
(Deutscher Bundestag/ml)