Die Zeitarbeit hat in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Das zeigt der Elfte Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Die Zahl der Verleihbetriebe ist laut diesem Bericht von 2004 bis 2008 um 143 % gestiegen, die Zahl der Zeitarbeitnehmer hat sich ausgehend von 385.000 im Jahresdurchschnitt 2004 bis auf 760.000 im Jahresdurchschnitt 2008 erhöht. Vor allem mittlere und große Betriebe nutzten damit Zeitarbeit deutlich häufiger und intensiver als noch vier Jahren zuvor.Zwar lag der Anteil der Zeitarbeiter an der Gesamtbeschäftigtenzahl laut Bericht zwischen 2005 und 2008 bei maximal 2,6 %. Trotzdem sei die Zeitarbeit von erheblicher Bedeutung für die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt gewesen, schreibt die Regierung: An dem in den genannten Jahren erfolgten Aufbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Deutschland hatte die Arbeitnehmerüberlassung laut Regierung einen Anteil von mehr als 20 %.
Während in wirtschaftlich guten Zeiten überdurchschnittlich viele Beschäftigungsverhältnisse entstanden, kam es in wirtschaftlich schlechten Zeiten allerdings schnell zu einem Beschäftigungseinbruch in der Branche. Saisonbereinigt ist die Zahl der Zeitarbeitnehmer laut Bericht bereits im April 2008 gesunken. Nach Ansicht der Regierung ist die Zeitarbeit deshalb ein Frühindikator der konjunkturellen Entwicklung der Gesamtwirtschaft.
Die Erwartung des Gesetzgebers, dass die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Dezember 2002 den Arbeitslosen zusätzliche Beschäftigungschancen erschließe, habe sich erfüllt, lobt die Regierung die Auswirkungen der Zeitarbeit. Vor allem für Langzeitarbeitslose sei die Zeitarbeit eine unverzichtbare Chance auf einen Zugang zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. „Der überwiegende Teil der ehemaligen Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer befindet sich auch mittelfristig weiterhin in Beschäftigung und nicht in Arbeitslosigkeit“, heißt es im Bericht.
Zeitarbeit biete außerdem – im Gegensatz zu anderen Beschäftigungsformen – in der Regel voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, betont die Regierung. Das bedeute, dass Zeitarbeitnehmer sozial genauso absichert seien, wie alle anderen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Darüber hinaus gelten für Zeitarbeitnehmer grundsätzlich die gleichen Arbeitnehmerschutzrechte wie für alle anderen Arbeitnehmer, so zum Beispiel das Kündigungsschutzgesetz und das Teilzeit- und Befristungsgesetz.
(Deutscher Bundestag/ml)