Biogas: Biogasrat fordert bessere Rahmenbedingungen

Um den Stellenwert und die Entwicklung von Biogas zu stärken, beschloss die Vereinigung der Biogasbranche, der sogenannte Biogasrat, ein neues Positionspapier. Mit dem Papier soll vor allem Druck auf die Politik ausgeübt werden, die politischen Rahmenbedingungen zu verbessern und u. a. das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zugunsten von Biogas zu ergänzen.

Der Biogasrat fordert:

„… sehr schnell den Wärmemarkt auch im Wohnungsbestand für Biogas zu öffnen, indem die Beimischung vom Biomethan zu Erdgas in einer vorgegebenen Quote als Beitrag zur CO2-Minderung anerkannt wird. Dabei soll durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden, dass Kraft-Wärme-Kopplung, da wo sie möglich ist, Vorrang hat. Darüber hinaus soll der Einsatz von Biogas auch in größeren KWK-Anlagen attraktiv werden. Um den Wärmemarkt zu öffnen, ist kurzfristig die Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) erforderlich.“

Geschehe dies nicht, seien die Ziele von Meseberg unerreichbar, warnt der Biogasrat. Das in der Gasnetzzugangsverordnung definierte Ziel, bis zum Jahr 2020 ins Erdgasnetz 6 Milliarden Kubikmeter Biomethan einzuspeisen, wäre nicht annähernd zu realisieren. Zudem würde der gut gestartete Biogasmarkt kollabieren, so die Vereinigung. Auch würden Neuinvestitionen zurückgestellt werden oder unterbleiben. Der Zusammenbruch von Unternehmen wäre damit wahrscheinlich.

Der Biogasrat fordert weiter:

„… den Markt für Bioerdgas zu öffnen und sicherzustellen, dass Einspeiseanlagen schnell an das Erdgasnetz angeschlossen werden. Der Biogasrat lehnt jedoch ein Biogaseinspeisegesetz ab, das jenseits des Marktgeschehens den Erzeugern einen politisch definierten Preis garantiert, für den dann der Netzbetreiber das Biogas weiterverkaufen kann. Dies ist mit dem Prinzip des Unbundlings, also der Trennung von Netzbetrieb und Erzeugung bzw. Handel mit leitungsgebundenen Energien, unvereinbar. Der freie Biomethanhandel wäre chancenlos. Der Garantiepreis würde jede Anstrengung für mehr Effizienz überflüssig machen.“

Der Biogasrat hat sich und die Branche verpflichtet – über die gesamte Wertschöpfungskette – die Biogaserzeugung pro Hektar bis zum Jahr 2020 auf den doppelten Wert des Jahres 2000 (Inkrafttreten des EEG) zu erhöhen oder bei gleichem Produktionsziel die Inanspruchnahme der Flächen zu halbieren. Dies gelinge durch Zuchterfolge, bessere Anbaumethoden und bessere Verfahrenstechnik, so der Biogasrat.

Darüber hinaus spricht sich die Branchenvereinigung in ihrem Positionspapier für eine enge Kooperation von Landwirtschaft und Biogasbranche aus. Sie betont zudem die Vielfalt der Einsatzfelder von Biogas. Sie fordert aber auch notwendige Verbesserungen des Genehmigungsrechts und der Genehmigungspraxis.

Das vollständige Positionspapier steht als kostenloser Download online zur Verfügung.

(Biogasrat/ml)