IT-Risikomanagement? Klingt gewaltig und teuer, ist aber billiger als Datenklau und Datensabotage, auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Zumal kleine Firmen nur einen kleinen Aufwand treiben müssen. „Müssen“ ist allerdings wörtlich zu nehmen, denn was die wenigsten wissen: Auch KMU sind gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu beschäftigen. Das kann ein externer Dienstleister sein oder ein entsprechend befähigter Mitarbeiter. Was das heißt und welche Dinge es in diesem Zusammenhang zu beachten gilt, fragten wir die Berliner Expertin und IT-Anwältin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff.Beim Thema Datenschutz und Risikomanagement in kleinen und mittleren Betrieben geht es nicht nur darum, wer sich um Aktualisierungen vorhandener Sicherheitstechnik und -software kümmert, sondern z. B. auch um eine gesetzeskonforme Information von Kunden, wenn deren Daten geklaut worden sind.
Wer sich über den Podcast hinaus über sensiblen Bereiche und Aufgaben im Zusammenhang mit der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen einen Überblick verschaffen will, dem empfehlen wir u. a. die Checkliste unseres Studiogastes Frau Dr. Auer-Reinsdorff, die als kostenloser Download online zur Verfügung steht.
(ml)