Erdwärme: CO2-Ablagerung darf Geothermie nicht behindern

Eine Reservierung des Untergrunds für die CO2-Ablagerung auf Vorrat dürfe – gerade in der norddeutschen Tiefebene – nicht erlaubt werden, warnt der Bundesverband Geothermie (GtV-BV). Das würde die Geothermie zu Unrecht ausbremsen. Ein entsprechendes Gesetz, das bereits einmal von der Großen Koalition vorgesehen und letztes Jahr wieder verworfen wurde, würde nach Meinung des Verbands nicht nur der EU-Gesetzgebung widersprechen, sondern auch allen verkündeten klimaschutz- und energiepolitischen Ziele der Bundesregierung entgegenstehen.Der GtV-BV begrüßt deshalb in einer Presseerklärung vom Montag eine Äußerung von Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen, in der dieser ankündigte, mit dem geplanten Gesetz zur Ermöglichung der Abscheidung und Ablagerung von Kohlendioxid (CCS) werde lediglich eine rechtliche Grundlage für Demonstrationsanlagen geschaffen.

Nach Auffassung des Verbands muss die Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der CO2-Ablagerung erst noch nachgewiesen werden. Dazu könnten Demonstrationsprojekte dienen, deren gesetzliche Grundlage durch ein entsprechendes Gesetz geschaffen werden muss.

Eine komplette Blockade jedweder anderweitigen Nutzung des Untergrunds sei aber abzulehnen. „Die Tiefe Geothermie bietet enorme Potenziale für eine nachhaltige Strom- und Wärmeversorgung gerade in der norddeutschen Tiefebene“, so Hartmut Gaßner, Präsident des GtV-BV. „Der Gesetzgeber muss darauf achten, dass die Entwicklung der Geothermie nicht durch die Suche nach Lagerstätten für CO2 verhindert wird.“ Der Nutzung der geologischen Ressourcen für Erneuerbare Energien sei absolut notwendig, um die ehrgeizigen deutschen Klimaschutzziele zu erreichen und eine nachhaltige Energieversorgung zu ermöglichen.

Mit dieser Auffassung sieht sich der Verband im Einklang mit dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament, die die CO2-Ablagerung als „Brückentechnologie“ einstufen.

Der Bundesverband greift in seiner Presseerklärung ganz gezielt die geologischen Sole-Erkundungen des Energiekonzerns Vattenfall im Raum Neutrebbin (Landkreis Märkisch-Oderland) an. Der Verband befürchtet, der Konzern schiebe die Suche nach Sole nur vor, um ohne Sondererlaubnis nach geeigneten Plätzen für eine CO2-Ablagerung suchen zu können. Er unterstütze deshalb die Auffassung der Brandenburger Bürgerinitiative CO2-Endlager stoppen, wonach das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) Brandenburg diese Erlaubnis nicht hätte erteilen dürfen.

(GtV-BV/ml)