Der Branchenverband BITKOM hat sich mit den Verwertungsgesellschaften über Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt. Demnach werden künftig 10 Cent pro Speicherstift oder Speicherkarte fällig, die von den Anbietern entrichtet werden müssen. Unternehmen, die im Verband Mitglied sind, müssen allerdings nur 8 Cent abführen. Vertragspartner des BITKOM sind die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) und die Verwertungsgesellschaften VG WORT und VG Bild-Kunst. Der Vertrag gilt vorläufig nur für die Jahre 2010 und 2011. Immerhin erhalten die Firmen damit zwei Jahre Planungssicherheit.Durch die Abgaben wird das legale private Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik und Texten abgegolten. Entsprechende Abgaben werden schon seit längerem unter anderem von Herstellern von Scannern, Druckern und Kopierern abgeführt. Die Verwertungsgesellschaften nehmen die Abgaben im Namen von Verlagen, Autoren und Künstlern ein.
Prinzipiell erhöht sich durch die gesetzlich gewollten Kopierabgaben der Verkaufspreis. Hersteller müssen die Kosten an die Verbraucher weitergeben – das ist Sinn der gesetzlichen Regelung. Ob und wie die Abgabe an die Endkunden tatsächlich weitergereicht wird, steht dennoch in den Sternen. Eine komplette Umlage der 10 Cent auf den Endkundenpreis dürfte nämlich in vielen Fällen zum Überspringen eines vollen Eurobetrags und damit einer emotionalen Preisgrenze führen.
Insgesamt können die Verwertungsgesellschaften Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten von insgesamt rund 5 Millionen Euro erwarten, die – nach Abzug der internen Kosten – an Verlage, Autoren und Künstler ausgeschüttet werden können.
Allerdings scheint der Branchenverband nicht wirklich mit der jetzt getroffenen Regelung zufrieden zu sein. Er beklagt, das Urheberrecht sei aus seiner Sicht nach wie vor verbesserungswürdig. Nötig sei ein Urheberrecht, das die Möglichkeiten des Internets noch besser berücksichtigt. Pauschale Abgaben seien im Web-2.0-Zeitalter nicht praktikabel. Für das Internet müssten neue Regeln entwickelt werden. Dazu sei eine weitere Gesetzesnovelle nötig.
(BITKOM/ml)