Datenschutz ist in fast jedem zweiten deutschen Großunternehmen noch immer ein Randthema. Die von den Betrieben abgestellten Datenschutzbeauftragten haben häufig zu wenig Zeit und Personal zur Verfügung, sind oft unzureichend informiert und werden zu selten von Vorstand oder Geschäftsführung konsultiert. Das ergab eine Umfrage des Marktforschungsunternehmens TNS Emnid für die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC). Befragt wurden 230 Datenschutzbeauftragte der 1000 größten deutschen Unternehmen.
„Trotz der Datenskandale der vergangenen Monate nehmen viele Unternehmen den Datenschutz noch immer nicht ernst“, bedauert Birthe Görtz, PwC-Expertin für Datenschutz. Nur jedes fünfte Unternehmen leiste sich einen Vollzeit-Datenschutzbeauftragten. Selbst in Großunternehmen habe der Datenschutzbeauftragte in der Regel höchstens eine Halbtagsstelle, kritisiert die Expertin.
In jedem dritten Unternehmen ist der Datenschutzbeauftragte zudem auf sich allein gestellt. Im Durchschnitt der befragten Unternehmen verfügen die Datenschutzbeauftragten zwar über 1,6 Vollzeitmitarbeiter, doch die Spannbreite ist groß. So stehen einem Viertel der Befragten in Großunternehmen sechs und mehr Mitarbeiter zur Seite. In jeder fünften Firma ist der Datenschutzbeauftragte aber auf sich allein gestellt. „Diese Unternehmen gehen ein erhebliches Risiko ein, denn das Bundesdatenschutzgesetz schreibt vor, dass die Geschäftsleitung den Datenschutzbeauftragten mit den erforderlichen Ressourcen ausstattet. Davon kann keine Rede sein, wenn ein einziger Datenschützer einen Betrieb mit mehreren tausend Mitarbeitern überwachen soll“, betont Görtz.
Bei der Einbindung der Datenschutzbeauftragten in die betriebliche Planung und Organisation bestehen ebenfalls erhebliche Mängel. So glaubt jeder dritte Befragte, dass er bei schwerwiegenden Datenschutzverletzungen nicht immer zeitnah informiert wird. Zudem berichtet der Datenschutzbeauftragte zwar in der Regel direkt dem Vorstand beziehungsweise der Geschäftsführung. Die Unterrichtung erfolgt bei der Hälfte der Unternehmen aber nur einmal pro Jahr. Bei jedem vierten Unternehmen gibt es sogar überhaupt keine regelmäßige Berichterstattung. „Offenbar haben viele Unternehmen nur deswegen einen Datenschutzbeauftragten, weil der Gesetzgeber das vorschreibt“, kritisiert Görtz.
Dieser Ansicht sind auch viele der befragten Datenschutzbeauftragten. Nur gut die Hälfte (56 %) gibt zu Protokoll, dass der Datenschutz im Unternehmen einen hohen beziehungsweise sehr hohen Stellenwert hat. Demgegenüber ist fast jeder zehnte Datenschutzbeauftragte der Auffassung, dass Mitarbeiter und Führungskräfte den Datenschutz im Betrieb für eher unwichtig halten.
Aber: Unternehmen können den verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten nur dann gewährleisten, wenn sich die Mitarbeiter der Bedeutung des Datenschutzes bewusst sind. So sind die mit Abstand meisten Datenschutzverletzungen nach Einschätzung der Befragten auf Unachtsamkeit der Beschäftigten (73 % der Fälle) oder Unwissenheit (63 %) zurückzuführen.
Die Studie zeigt aber leider, dass sich viele Unternehmen auf formale Unterweisungen und Richtlinien zum Datenschutz beschränken. So gilt zwar in vier von fünf Betrieben eine Betriebsvereinbarung oder eine Datenschutzrichtlinie. Die direkte Ansprache der Mitarbeiter durch Broschüren, Newsletter oder das Intranet nutzt demgegenüber nur jedes zwanzigste Unternehmen. Nur jedes vierte Unternehmen schult seine Mitarbeiter regelmäßig im Datenschutz. In jedem dritten gibt es einen Einmallehrgang, 15 % schulen ihre Beschäftigten nie.
Die elektronische Version (PDF) der Studie kann hier kostenlos gegen Angabe der Adresse angefordert werden.
(PwC/ml)