Die Bundesregierung will einen nationalen Energieeinsparrichtwert festlegen. Das geht aus einem von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen hervor. Das 2007 verabschiedete Integrierte Energie- und Klimaprogramm (IEKP) enthalte allerdings bereits viele der zur Erreichung des Richtwerts erforderlichen Maßnahmen. Der Gesetzentwurf baue deshalb darauf auf, so die Regierung weiter.
Ziel des Gesetzentwurfes sei es unter anderem, dass Energieunternehmen ihre Kunden mindestens einmal jährlich über die Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits oder Energieeffizienzmaßnahmen am Wohnsitz des Kunden zu unterrichten haben. „Steht keine ausreichende Anzahl von unabhängigen Energieaudit-Anbietern in der jeweiligen Stadt oder im jeweiligen Landkreis zur Verfügung, haben die Energieunternehmen für ein solches Angebot zu sorgen“, heißt es in der Begründung des Entwurfs.
Für die Erfassung und Unterstützung der Vorhaben soll die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingerichtete Bundesstelle für Energieeffizienz zuständig sein. Diese Stelle soll auch Vorschläge für den Fall erarbeiten, „dass die Marktkräfte zur Schaffung eines Marktes für Energiedienstleistungen nicht ausreichen“.