Die Bundesregierung will entsprechend einem Papier das Energiesteuer- und Stromsteuergesetz ändern. Es geht ihr darum, mit der Änderung klarzustellen, dass die Belieferung mit steuerlich begünstigt erzeugter Nutzenergie von Unternehmen, die nicht dem Produzierenden Gewerbe zuzurechnen sind, nur noch in begrenzten Ausnahmefällen möglich sein soll. Außerdem soll die unbegrenzte Agrardiesel-Steuerbegünstigung für weitere drei Jahre (2010 bis 2012) verlängert werden. Die früheren Einschränkungen dieser Vergünstigung durch einen Selbstbehalt von 350 Euro und die Obergrenze von 10.000 Liter pro Betrieb sollen für weitere drei Jahre aufgehoben bleiben. (Deutscher Bundestag/ml)