Der Bundesrat bezweifelt, dass die von der EU geforderten Energieeinsparungen mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen erreicht werden. In der heute von der Bundesregierung dem Bundestag als Unterrichtung vorgelegten Stellungnahme kritisiert die Länderkammer vor allem, dass die in der EU-Richtlinie vorgesehenen Möglichkeiten wie die Einrichtung eines Effizienzfonds und die Schaffung steuerlicher Anreize in dem Gesetzentwurf nicht zu finden seien.
Damit bleiben nach Ansicht des Bundesrats viele Möglichkeiten zur Verringerung des Endenergieverbrauchs ungenutzt. Die Ländervertreter forderten, die Regierung möge möglichst bald Maßnahmen ergreifen, diese Möglichkeiten zu nutzen.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf die grundsätzliche Kritik der Länder an dem Gesetzentwurf darauf, dass man über weitere Energieeffizienzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Energiekonzept und der Evaluierung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms erst noch entscheiden werde. Mehrere konkrete Änderungswünsche des Bundesrates wies die Regierung indes zurück.