Den meisten Anwendern ist es egal, ob ihre ausgelagerte EDV nur eine simple Softwaredienstleistung im Internet oder eine komplexe Rechenleistung in der Wolke ist. Problematisch wird es erst, wenn die gebuchte Software as a Service (SaaS) oder Cloud Computing nicht so funktionieren wie gebucht.
Sobald das Thema beim Anwalt aufschlägt, kann Haarspalterei über Recht und Unrecht entscheiden. Das Gesetz lässt Spielraum für Interpretationen und daraus resultierende Konsequenzen, auf die Unternehmer vorbereitet sein sollten, wenn sie ihre EDV mehr oder weniger komplett auslagern. „Man muss davon überzeugt sein und nicht nur mitmachen, weil es ein Trend ist. Die Lösung sollte genau zur Firma passen“, raten die Experten. Außerdem gibt es rechtliche Hürden bei der Einführung, wie die Fachanwältin für IT-Recht, Dr. Astrid Auer-Reinsdorff, in diesem Video zu berichten weiß.
Übrigens: Das MittelstandsWiki hat nützliche, pragmatische und kundenfreundliche IT-Lösungen recherchiert, die für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen besonders geeignet sind. Die besten Anwendungen, die auf Software as a Service (SaaS) oder Cloud Solutions basieren, werden am 9. Juni 2010 mit dem Service 2 Cloud Award auf der IT Profits 6.0 in Kooperation mit der Messe Berlin ausgezeichnet (tj).