So manch ein Mittelständler oder Selbständiger, aber auch der eine oder andere private Mieter dürfte sich dieser Tage über seine aktuelle Heizkostenrechnung wundern, warnt der Verein Deutscher Ingenieure (VDI). Grund: Diese Rechnungen orientieren sich erstmals an einem neuen Beiblatt zur Richtlinie 2077 (Verbrauchskostenabrechnung für die Technische Gebäudeausrüstung; Verfahren zur Berücksichtigung des Rohrwärmeanteils). Das darin festgelegte Verfahren führt zum Teil zu deutlichen Kostenverschiebungen gegenüber älteren Abrechnungen.
Die Heizkostenverordnung gibt laut diesem Beiblatt vor, dass entstehende Heizkosten verursachungsgerecht und verbrauchsabhängig zu verteilen sind. Da Heizwärme in erster Linie von den Heizkörpern abgegeben wird, werden Heizkostenverteiler folgerichtig an den Heizkörpern angebracht, um die an den Nutzer gelieferte Heizwärme zu messen.
Wärme wird aber auch von allen anderen warmen Flächen im Raum abgegeben, so z. B. von ungedämmten Rohrabschnitten, die in oder auf den Wänden verlegt sind. Diese Wärme wird aber nicht von den Heizkostenverteilern erfasst, sie geht praktisch an ihnen vorbei. Werden die Heizkosten nach den erfassten Wärmeeinheiten verteilt, wird auch die nicht erfasste Nutzwärme nach den erfassten Werten verteilt, d. h., Nutzer, auf deren Heizkostenverteilern mehr Einheiten erfasst sind, zahlen mehr von der nicht erfassten Wärme und damit Wärme, die – etwa bei unterschiedlich guter Isolation – eigentlich andere genutzt haben.
Mit der neuen Richtlinie werden Heizkostenabrechnungen gerechter, denn sie berücksichtigt die abgegebene Nutzwärme von ungedämmten Rohren. Diese wird demjenigen zugeordnet, die sie tatsächlich nutzt. Sollte die Heizkostenrechnung dieses Jahr deutlich höher ausfallen, sind aber auch der lange Winter und gestiegene Energiepreise zu berücksichtigen.