Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle und Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen haben heute in Berlin die Eckpunkte eines gemeinsamen Gesetzentwurfs zu Technologien rund um die Abscheidung und Entsorgung durch Speicherung von CO2 (Carbon Dioxide Capture and Storage, bzw. CCS) vorgestellt. Kritiker des Gesetzentwurfs werfen der Regierung vor, sich mit dem Gesetzentwurf nur für ein schrittweises und damit zu langsames Vorgehen bei der weiteren Entwicklung der Technologien entschieden zu haben.
Tatsächlich ist mit dem Gesetzentwurf zunächst nur die Erprobung und Demonstration von CO2-Speichern zugelassen. Der Entwicklungsstand der Technologien soll darüber hinaus erst 2017 umfassend evaluiert werden. Die Bundesregierung verweist ihrerseits jedoch auf die „vielfältigen Sorgen in der Bevölkerung“ rund um die CO2-Speicherung, denen man durch das schrittweise Vorgehen Rechnung tragen wolle.
Bundesumweltminister Röttgen sieht in dem Gesetzentwurf dennoch einen großen Schritt nach vorne: „Mit diesem Gesetzentwurf wird ein rechtlicher Rahmen für die Erprobung der CCS-Technologie geschaffen. Dies ist ein wichtiger Beitrag für mehr Klimaschutz am Industriestandort Deutschland.“ Bundeswirtschaftsminister Brüderle sieht auch für seine Klientel wesentliche Vorteile eines solchen Gesetzes. „Mit unserer Einigung geben wir der deutschen Industrie die Chance, diese Schlüsseltechnologie zügig zu entwickeln und neue Exportchancen global zu nutzen.“
Die wichtigsten Änderungen im Gesetzentwurf nach seiner Aussetzung im Sommer 2009:
- Beschränkung der Speicherung auf die Erprobung und Demonstration: Speicher dürfen nur zugelassen werden, wenn der Zulassungsantrag bis Ende 2015 gestellt ist und die jährliche Speichermenge pro Speicher nicht mehr als 3 Millionen Tonnen und bundesweit pro Jahr nicht mehr als 8 Millionen Tonnen CO2 beträgt.
- Evaluierung: Das Gesetz wird im Jahre 2017 umfassend evaluiert. Hierzu erstellt die Bundesregierung einen Bericht an den Deutschen Bundestag. Wenn der Bericht positiv ausfällt, kann CCS in größerem Umfang genutzt werden.
- Höchster Vorsorgestandard: Für die Demonstrationsspeicher muss gegen Beeinträchtigungen von Mensch und Umwelt Vorsorge nach dem Stand von Wissenschaft und Technik getroffen werden.
- Wirksame Absicherung gegenüber möglichen langfristigen Risiken durch den Betreiber: Ansparung des Nachsorgebeitrages von der ersten gespeicherten Tonne an.
- Andere Nutzungsansprüche im Untergrund, zum Beispiel Geothermie und Energiespeicher, werden noch umfassender berücksichtigt.
- Müssen für die Untersuchung Grundstücke betreten und genutzt werden, so werden die Rechte der Grundstückseigentümer besser geschützt.
- Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit sollen betroffene Gemeinden einen finanziellen Ausgleich erhalten.
(Wörtliches Zitat aus Pressemitteilung)
Der Gesetzentwurf wird demnächst innerhalb der Bundesregierung beraten. An diesem Verfahren werden auch die Länder und Verbände beteiligt. Danach folgt der parlamentarische Abstimmungsprozess. Mit einer abschließenden Entscheidung wird bis Ende des Jahres gerechnet.