Die Bundesregierung beschuldigt in einer Unterrichtung des Deutschen Bundestags die Wirtschaft, beim 2008 eingeführten Ausbildungsbonus Fördergelder ohne Notwendigkeit kassiert zu haben. In einer Betriebsbefragung hätten 71 % der geförderten Unternehmen angegeben, dass sie den Ausbildungsplatz auch ohne Förderung geschaffen hätten. Ferner hätten 82 % der Betriebe auch ohne den Ausbildungsbonus einen Altbewerber eingestellt. Die Betriebe – so der Kern des Vorwurfs – hätten oft erst nach der bereits gefällten Entscheidung für einen Altbewerber die Prämie beantragt und „mitgenommen“.
Der Ausbildungsbonus sollte eigentlich Anreize für Betriebe setzen, zusätzliche Ausbildungsplätze für Ausbildungssuchende mit Förderungsbedarf zu schaffen. Zur Gruppe der Förderungsbedürftigen zählen vor allem Altbewerberinnen und Altbewerber aus früheren Schulentlassungsjahren, aber auch Auszubildende nach Betriebsschließungen, Lernbeeinträchtigte und sozial Benachteiligte.
Offensichtlich zweifelt die Bundesregierung mittlerweile an der Notwendigkeit ihres Programms. So schreibt sie, den Beurteilungen der Gesprächspartner in den Fallstudien zufolge sei der Rückgang der Schulabgänger in den neuen Bundesländern so dramatisch, dass fehlende Ausbildungsplätze nicht mehr das Problem seien. Man denke deshalb darüber nach, verstärkt auf präventive Maßnahmen der Berufsorientierung und begleitende Maßnahmen, wie ausbildungsbegleitende Hilfen und sozialpädagogische Begleitung zu setzen.
Interessant sind auch die Auslassungen über die Ausgestaltung des Bonus: Ein aktiver und strategischer Einsatz des Ausbildungsbonus seitens der Agenturen für Arbeit oder der Kammern sei eher die Ausnahme, heißt es in der Unterrichtung. Viele Mitarbeiter der Agenturen empfänden die Ausgestaltung des Ausbildungsbonus als zu kompliziert und zögerten deshalb, ihn aktiv anzubieten. Offensichtlich bereitet den Agentur-Mitarbeitern auch der logische Widerspruch zwischen dem Anspruch, den Betrieben möglichst geeignete Bewerber zu vermitteln einerseits und weniger geeignete, aber geförderte Bewerber andererseits anzudienen, argumentative Schwierigkeiten.
Zumal – anders als ursprünglich von Arbeitsmarktexperten vermutet – der Altbewerberstatus für die überwiegende Mehrheit der Betriebe kein entscheidendes Einstellungskriterium zu sein scheint. In der Befragung hätten 90 % der nicht geförderten Betriebe angegeben, dass der Altbewerberstatus im Bewerbungsprozess zunächst keine Rolle spiele.
Insgesamt bestätigt die Unterrichtung die zahlreichen Einwände und Kritiken der Wirtschaft am Ausbildungsbonus im Vorfeld der Einführung (Links dazu s.u.).