Im Jahr 2009 lag der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz aller Gemeinden in Deutschland 387 % und damit nur minimal niedriger als im Vorjahr (388 %). Heruntergebrochen auf die durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesätze in den Bundesländern reichte die Spannweite der Veränderungen gegenüber dem Vorjahr von einer Absenkung um 7 Prozentpunkte in Hessen bis zu einem Plus von 16 Prozentpunkten in Sachsen-Anhalt.
Die durch die Gemeinden festgesetzten Hebesätze zur Gewerbesteuer sowie zur Grundsteuer A und B entscheiden maßgeblich über die Höhe der Realsteuereinnahmen in den Gemeinden. Das Gewerbesteueraufkommen in Deutschland betrug im Jahr 2009 rund 32,4 Milliarden Euro; es ist damit gegenüber 2008 um 21,0 % gesunken. Dabei konnten sich Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg glücklich schätzen; sie erlitten lediglich einstellige Einbußen bei den Gewerbesteuereinnahmen (-3,5 % bzw. -9,8 %). Alle anderen Bundesländer mussten zweistellige prozentuale Rückgänge hinnehmen, im Saarland verzeichneten die Statistiker mit -27,4 % den größten Einbruch.
Bei der Grundsteuer A, die bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft erhoben wird, lag der Hebesatz im Jahr 2009 bei durchschnittlich 297 % und damit einen Prozentpunkt über dem Wert von 2008. Das Aufkommen der Grundsteuer A betrug 2009 insgesamt 0,4 Milliarden Euro, dies entspricht fast genau dem Wert des Vorjahres.
Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B (für Grundstücke) ist bundesweit mit 401 % für das Jahr 2009 um einen Prozentpunkt gegenüber 2008 angestiegen. Das Aufkommen der Grundsteuer B lag bei 10,6 Milliarden Euro und damit 1,3 % höher als 2008.