Ab heute haben selbständig Erwerbstätige und deren Partner erstmals Anspruch auf Mutterschaftsurlaub, teilte heute die Europäische Kommission mit. Durch die neue Richtlinie über selbstständig Erwerbstätige und mitarbeitende Ehepartner (Richtlinie 2010/41/EU) wird die bisherige Regelung (Richtlinie 86/613/EWG) aufgehoben und ersetzt. Die Neuregelung stärke die Position von Frauen als Unternehmerinnen, glaubt die Kommission. Das ist auch dringend nötig, denn derzeit ist nur jeder dritte Unternehmer in Europa eine Frau.
Selbstständig erwerbstätige Frauen und mitarbeitende Ehe- oder Lebenspartner können dank der neuen Richtlinie in Zukunft Mutterschaftsleistungen erhalten, die eine Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit während mindestens 14 Wochen ermöglichen. Allerdings: Die EU-Mitgliedstaten müssen die Richtlinie erst noch in nationales Recht umsetzen. Dazu haben sie zwei Jahre Zeit.
Mit der neuen Richtlinie vollzieht Europa nach Ansicht Brüssels einen wichtigen Schritt, um selbstständig Erwerbstätigen und deren Partnern gleiche wirtschaftliche und soziale Rechte zu gewähren wie unselbstständig Beschäftigten. Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding appellierte an die EU-Mitgliedstaaten, „die Richtlinie rasch umzusetzen, damit unsere Bürger die daraus resultierenden Vorteile nutzen können“.
(EU-Kommission / ml)