Besitzer von Dieselfahrzeugen erhalten 330 Euro, wenn sie ihren Pkw mit einem Filter nachrüsten – vorausgesetzt, die Nachrüstung erfolgt bis spätestens Jahresende. Bis dahin ist aber nicht mehr viel Zeit! Zu den förderungsfähigen Fahrzeugen zählen auch Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen und Diesel-Kraftfahrzeuge, die zur Güterbeförderung genutzt werden, sofern ihre zulässige Gesamtmasse 3,5 Tonnen nicht übersteigt. Mit der Nachrüstung sind noch weitere Vorteile verbunden: Fahrzeuge mit Filter erhalten eine günstigere Umweltplakette und können, je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone, auch weiterhin in die bereits in vielen Städten eingerichteten Umweltzonen einfahren. Außerdem entfällt für sie der Kfz-Steuermalus von 1,20 Euro pro angefangenen 100 Kubikzentimetern Hubraum. Nicht zuletzt erhöht sich durch den Filter auch der Wiederverkaufswert des Fahrzeugs.
Die Fördervoraussetzungen sind in der Richtlinie zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor (Diesel) geregelt, die am 13. Mai 2010 in Kraft trat.
Dieselfahrer sollten ihre Nachrüstpläne allerdings nicht zu lange aufschieben. Den staatlichen Zuschuss gibt es nur für Nachrüstungen, die bis zum 31. Dezember 2010 erfolgen. Das Förderprogramm reicht für etwa 160.000 Nachrüstungen. Ausgezahlt wird in der Reihenfolge der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangenen vollständigen Antragsunterlagen.
Förderanträge können noch bis zum 15. Februar 2011 beim BAFA gestellt werden. Das Antragsformular steht als Online-Seite im Internet bereit. Eine Broschüre mit allen Informationen rund um diese Förderung steht ebenfalls als kostenloser Download zur Verfügung.