Einen ebenso differenzierten wie offenen Appell zur raschen Umsetzung des Energiekonzepts richtete heute der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) anlässlich der Anhörung zum Energiekonzept im Bundestag an die Bundesregierung. Der Verband beließ es dabei nicht bei Allgemeinplätzen, sondern benannte sehr konkret die momentanen Schwachstellen der Rahmenbedingungen. Besonders kritisch sieht der BDI die hohe Abhängigkeit von Stromimporten, die das Konzept vorsieht.
Das ambitionierte Energiekonzept der Regierung bedürfe vor allem eines raschen Netzausbaus, um die erneuerbaren Energien zu den Kunden zu transportieren, mahnte der Verbandsvertreter, BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf. Dafür seien intelligente Anreize für Investitionen sowie schnellere und schlankere Genehmigungsverfahren nötig.
Schnappauf wies natürlich auch darauf hin, dass die Politik auch die kostensteigernden Effekte für die Unternehmen sorgfältig analysieren und unbedingt auf ein verträgliches Ausmaß beschränken muss. Er lobte aber auch: „Positiv ist, dass es eine Grundlage für die Entscheidungen über unsere Energiezukunft im Industrieland Deutschland gibt“. Die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion verlange aber einen breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens.
Die im Konzept eingeplante hohe Abhängigkeit von Stromimporten bewertet der BDI jedoch als hochkritisch. Schnappauf: „Die Verbraucher, vor allem in der Industrie, brauchen eine verlässliche Versorgung. Deutschland sollte sich beim Strom nicht in eine 30prozentige Importabhängigkeit begeben.“ Schnappauf warnte, aufgrund der Stromimporte wären die Ziele des Konzepts zu einem wesentlichen Teil abhängig von Entscheidungen im Ausland. Auf diese habe die deutsche Politik aber nur einen sehr begrenzten Einfluss. So werde der Abschluss eines internationalen Klimaabkommens bis 2020 vorausgesetzt, was aus heutiger Sicht wenig realistisch sei.
Die Vorgaben für Gebäude hält der BDI für außerordentlich ambitioniert. Weitere große Anstrengungen seien erforderlich, um die notwendigen Investitionen für ganzheitliche energetische Sanierung zu erreichen. Dies betreffe insbesondere konsequente Änderungen im Mietrecht.