Nachdem letztes Jahr die Beimischung von Biodiesel zum Dieselkraftstoff erhöht wurde, ist nun der Bioanteil beim Benzin an der Reihe. Ab Januar 2011 soll deshalb an deutschen Tankstellen zusätzlich zu den bisherigen Kraftstoffsorten Benzin mit bis zu 10 % Bioethanolanteil angeboten werden. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird das Bundeskabinett am kommenden Mittwoch eine entsprechende Verordnung beschließen und damit eine weitere europäische Richtlinie umsetzen. Mit der Erhöhung des Biospritanteils soll der CO2-Anteil der Autoabgase gesenkt werden, begründet Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen die Änderung. Außerdem müsse Erdöl importiert werden, während ein Großteil der Rohstoffe für Bioethanol in Deutschland oder Europa wachse. Der größere Bioethanolanteil reduziere daher auch die Abhängigkeit vom Erdölimport und schone zudem die Erdölreserven.
Nachdem letztes Jahr die Beimischung von Biodiesel zum Dieselkraftstoff erhöht wurde, soll nun der Bioanteil beim Benzin, wie von der europäischen Richtlinie über die Kraftstoffqualität gefordert, erhöht werden. Ab Anfang 2011 wird deshalb in Deutschland eine neue Sorte Benzin mit bis zu 10 % Bioethanol angeboten. Bisher betrug der Ethanolanteil im Benzin bis zu 5 %. Das neue Benzin wird an den Zapfsäulen deutlich durch den Namen der Benzinsorte mit dem Namenszusatz „E10″– also beispielsweise „Super E10“ – gekennzeichnet. Das E steht in dieser Kennzeichnung für Ethanol, die Zahl 10 für 10 %.
Etwa 90 % aller benzinbetriebenen Pkw können laut Bundesumweltministerium E10 ohne Einschränkungen tanken. Auch Neufahrzeuge seien in der Regel E10-tauglich, so das Ministerium. Fahrer benzinbetriebener Fahrzeuge sollten sich dennoch vor dem ersten Betanken mit E10 vergewissern, dass Ihr Fahrzeug E10 verträgt. Ob das der Fall ist, kann man beim Fahrzeughersteller erfragen. Eine Liste E10-verträglicher Fahrzeuge soll ab Mitte November auf der Internetseite der Deutschen Automobil Treuhand zu finden sein.
Auch beim Fahrzeughändler und bei der Kfz-Werkstatt könne man sich nach der E10-Verträglichkeit von Fahrzeugen erkundigen, rät das Ministerium. Die E10-Verträglichkeitsliste wird auch Servicenummern der Fahrzeughersteller für Rückfragen enthalten. Weitere Informationsangebote zu E10 gibt es beim ADAC und Bundesumweltministerium. Alle nicht nachgewiesen E10-verträglichen Fahrzeuge sollen jedoch ausschließlich mit den bisherigen Benzinsorten betankt werden, raten ADAC und Ministerium.
Die Kraftstoffanbieter sind im Übrigen verpflichtet, die bisherigen Sorten weiterhin anzubieten. Die Einführung dürfe außerdem nicht zur allgemeinen Anhebung der Benzinpreise genutzt werden oder zu einer Benachteiligung der Autofahrer führen, die auf die bisherigen Kraftstoffsorten angewiesen sind, warnt Röttgen schon mal vorsorglich Konzerne und Tankstellenbetreiber.
Wird die Einführung von E10 am kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett planmäßig beschlossen, müssen im nächsten Schritt die Bundesländer im Bundesrat zustimmen. Das ganze Verfahren soll bis Mitte Dezember abgeschlossen werden.
Ein Faltblatt mit weiteren Informationen und Ansprechadressen zur neuen Benzinsorte E10 steht als kostenloser Download im Internet zur Verfügung.
(BMU / ml)