Bei der Suche nach neuen Mitarbeitern informiert sich die Hälfte (49 %) aller Unternehmen im Internet über ihre Bewerber. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Branchenverbands BITKOM unter rund 1500 Geschäftsführern und Personalchefs. Die bevorzugten Instrumente sind Internet-Suchmaschinen. So verwenden rund 45 % aller Unternehmen Google, Bing oder spezielle Personensuchmaschinen. Aber es gibt auch andere Wege – einige davon sind demnächst illegal.
Ein Fünftel (21 %) recherchiert zum Beispiel in sozialen Online-Netzwerken, die einen beruflichen Schwerpunkt haben, darunter die Netzwerke Xing oder LinkedIn. Das wird auch in Zukunft erlaubt sein. 17 % aller Unternehmen suchen allerdings auch in sozialen Online-Netzwerken wie Facebook oder StudiVZ, die einen eher privaten Charakter aufweisen. Das soll in Zukunft verboten sein, denn Privates geht zukünftige Arbeitgeber nichts an, argumentieren Arbeitsrechtler, Gewerkschafter und viele Politiker.
Bisher mussten die Nutzer solcher Netzwerke selbst auf ausreichende Diskretion achten: „Bewerber sollten dafür sorgen, dass im Internet vorteilhafte Angaben, Äußerungen oder Fotos über sie zu finden sind,“ warnt BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer schon lange. Aber vor allem viele junge Arbeitssuchende sind sich der Problematik überhaupt nicht bewusst. Dabei vergisst das Internet nichts. Auch Daten, die Bewerber Jahre vor der Bewerbung – eventuell noch als pubertierende Schüler – eingestellt haben, können von Personalverantwortlichen aufgefunden werden.
Rechtlich gibt es bislang auch tatsächlich keine Einschränkungen für Internet-Recherchen über Bewerber. Das soll sich aber in Kürze ändern: Die Bundesregierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das den Datenschutz von Beschäftigten und Jobsuchenden detailliert regelt. Künftig soll die Recherche über Bewerber nur noch mit Suchmaschinen sowie in sozialen Online-Netzwerken mit eindeutig beruflichem Charakter erlaubt sein.
Kritiker glauben allerdings nicht so recht an die Wirksamkeit des Verbots. Auch BITKOM Präsident Scheer warnt: „Die Recherche in privaten Online-Netzwerken durch Personaler ist in der Praxis kaum zu überprüfen, zumal sich der berufliche oder private Charakter vieler Netzwerke nicht klar abgrenzen lässt“. Dennoch gebe das Gesetz künftig klar vor, dass Internet-Recherchen im privaten Umfeld zu unterbleiben haben.
Das neue Datenschutzgesetz für Beschäftigte muss allerdings erst noch den Bundestag passieren und kann deshalb erst im kommenden Jahr in Kraft treten. Mindestens bis dahin gilt für Bewerber: Ins Netz sollte nur, dessen man sich auch als Bewerber um eine Arbeitsstelle nicht schämen muss! Personaler sollten umgekehrt Privates nur mit Augenmaß werten und sich dabei ihrer eigenen Jugend erinnern.